Gutschein Gültigkeit Frankreich bzw. EU

4 Antworten

Das ist eine BGB-Regelung, keine europäische. Da müsstest Du Dich mit dem französischen Verbraucherrecht auseinandersetzen ;-)

Es stand ein Verfall drauf, nur wenn nix steht, ist das BGB anzuwenden. In Frankreich sind halt andere Regularien, diese gilt es einzuhohlen.

Verfalldatum von Gutscheinen in Frankreich. Es gibt keine gesetzliche Pflicht ihn nach dem eingetragenen Datum noch einzulösen, nur Kulanz ist möglich. Auskunft vom Europäischen Verbraucherzentrum in Kehl.

Ein Gutschein ist grundsätzlich drei Jahre gültig. Denn jeder allgemeine zivilrechtliche Anspruch verjährt in drei Jahren. Mit dem einem Gutschein zugrunde liegenden Anspruch (aus Kaufvertrag, Dienstvertrag, etc.) ist dies nicht anders. Gerechnet werden die drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (§§ 195, 199 BGB). Im Einzelfall kann die Lebensdauer eines Gutscheines allerdings auch kürzer, etwa zwei Jahre oder auch nur ein Jahr, sein, eine solche Befristung muss sich aber durch besondere Umstände des Einzelfalles rechtfertigen lassen. Z. B. kann ein Gutschein über eine Dienstleistung – etwa eine Stadtrundfahrt oder eine Kosmetikbehandlung – durchaus auf ein Jahr befristet sein, wenn im nächsten Jahr Lohn- und sonstige Kosten ansteigen werden und damit der Wert der Dienstleistung nicht mehr dem ursprünglichen Wert des Gutscheins entspricht.

Hat jemand Ahnung wie lange in Frankreich ein Gutschein gesetzlich gültig ist ? Gruß Sybille

Schau in das französische Gesetz.

Wie komme ich an das französische Gesetz?Gruß Sybille