Großeltern übertragen meinem Cousin ein Waldgrundstück, mir aber nichts?

11 Antworten

Das ist alleine Sache und Angelegenheit der Großeltern.

Wenn Du ein gutes Verhältnis zu Ihnen hast, kannst Du sie ja höflich darauf ansprechen.

Auch später in der Erbfolge kommen die Enkel erst nach Tod deren Eltern dran.

Natürlich geht das.

Es ist das Eigentum deiner Grosseltern.

Sie können es überschreiben, verkaufen, verschenken an wen sie wollen.

Dir steht rein gar nichts zu!

Was sie während ihrer Lebzeiten jemanden überschreiben bliebt ihnen überlassen. Und auch, wenn es für dich vielleicht ungerecht klingt: Sie müssen dir nichts geben. Ihre Kinder also deine Eltern, die Eltern deines Cousins und ggf. andere Geschwister deiner Großeltern hätten vielleicht ein Wörtchen mitzureden falls sie innerhalb einer bestimmten Zeit sterben sollten aber ansonsten haben sie auch kein Mitspracherecht.

Vielleicht gibt es eine Absprache zwischen deinen Großeltern und ihrem Kind (Vater/Mutter deines Cousins), vielleicht ist es ihr Anteil vom zukünftigen Erbe und sie überlassen es an ihrem Kind oder sowas in der Art. Aber das ist eine Sache unter ihnen.

Falls du ein gutes Verhältnis zu deinen Großeltern hast, kannst du sie vorsichtig anfragen das du gehört hast das dein Cousin ein Waldgrundstück bekommt und wie es dazu kam. Dann erfährst du vielleicht, wenn sie es wollen, warum es so ist. Und, wenn sie es dir nicht sagen musst du vielleicht dein Cousin fragen oder eben damit klarkommen das es was unter ihnen ist und dich nichts angeht.

und möchte nun wissen ob dies überhaupt geht?

Natürlich. Man darf sein Eigentum an jeden verschenken, verkaufen, vermieten, etc. Interessen der Erben müssen dabei nicht berücksichtigt werden.

Bei Schenkung zählt alles, was vor weniger als 12 Monate vor dem Erbfall verschenkt wurde, noch zum Nachlass.

Zudem: Grundsätzlich gilt erstmal die gesetzliche Erbfolge. Diese gibt an, wer in erster Linie, zweiter Linie etc erbt. (kann man recherchieren). Du bist Enkel. Daher erbst du erstmal ohnehin nichts sofern dein entsprechender Elternteil noch lebt.

Mit einem Testament kann man von dieser Erbfolge abweichen. Den gesetzlichen Erben steht aber weiterhin ein Pflichtteil zu. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Anteils.

Vollständig enterben kann man jemanden per Testament nur, wenn dieser sich grobe Verfehlungen gegenüber des Erblassers erlaubt hat.

Das Grundstück wird wohl einiges wert sein, daher möchte ich nicht leer ausgehen.

Schon makaber hier nur ans Geld zu denken. Schließlich steht da der Tod zweier Menschen hinter.

Warum deine Großeltern das tun, kann ich nur spekulieren. Musst mit ihnen reden, falls du dich ungerecht behandelt fühlst.

Erst im Erbfall geht das, was du denkst. Alles was vorher passiert, kannst du nicht beeinflussen. Selbst wenn sie vorher jeden ct den sie besitzen, verschenkt haben. hast du kein Recht darauf.