Gibt es noch Schutz vor der Betreuungsmafia, Richter vom Landgericht sind beteiligt, wie soll man da noch zu seinem Recht kommen?

2 Antworten

Die von Dir geschilderten Erlebnisse beschreiben leider das alltägliche und übliche Vorgehen der Justiz. Diese hat nun Mal die Macht und nutzt diese schamlos „im Namen des Volkes“ aus.

Strafbar können sich die Täter im Schwarzkittel nicht machen, da es Sondergesetze und -bestimmungen gibt, die ihnen Straffreiheit zusichern.
Da Richter in Deutschland sakrosankt, unantastbar und unangreifbar sind, dürfen sie so viele Fehler machen, wie sie wollen. Sie genießen Narrenfreiheit können nicht  dafür belangt werden.

vgl. hierzu

https://www.change.org/p/strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren

Und was die Erklärungen der Rechtsanwalte und deren Behauptung, dass Deine Akte zu dick sei, angeht, kann wohl nur als hilflose Ausrede angesehen werden.

Der eigentliche Grund der Ablehnung des Mandates liegt in der Tatsache begründet, dass Anwalte, die Kläger vertreten, die vom Gericht unerwünscht sind, anschließend vom Gericht geschnitten und gemobbt werden, indem sie nicht mehr als Pflichtverteidiger in Frage kommen und in Zukunft zudem auffallend viele Prozesse verlieren werden..

Diese existenzbedrohenden Schikanen wollen sich Rechtsanwälte nicht aussetzen und lehnen deshalb alle Mandate ab, die ihnen Probleme mit dem Gericht bringen könnten.

nwälte, die trotzdem nicht auf das Honorar verzichten wollen, fahren eine Doppelstrategie: Sie nehmen das Mandat zwar an und kassieren das Honorar, lassen aber dann den Prozess platzen, indem sie der Gerichtssitzung fernbleiben und auch keine Klageschrift abgeben. Anschließend ergeht ein Versäumnisurteil gegen den geprellten Mandanten, so dass dieser noch zusätzlich die Gerichtskosten und den Gegenanwalt bezahlen muss.

Wenn bei dem Geprellten nun noch genügend Geld vorhanden ist, gibt es die Möglichkeit, einen Anwalt aus einem weit entfernten – mindestens 100 km – Gerichtsbezirk zu beauftragen.

Dies wird zunächst auch gut funktionieren. Dieser Anwalt wird eine Klageschrift aufsetzen und auch vor Gericht erscheinen.

Doch auch für solche hartnäckigen Fälle haben sich die Gerichte eine Gegenstrategie ausgedacht. Diese besteht darin, dass es in dem betreffenden Gerichtstermin erst gar nicht  zur Besprechung und Würdigung der vorgelegten Beweise kommen wird.

Stattdessen wird das Gericht einen Beschluss fassen, in dem es  darauf hinweist, dass erhebliche Bedenken im Hinblick auf das Vorliegen einer Prozessfähigkeit des Klägers bestehen und es deshalb einen Psychiatrischen Gutachter beauftragt habe, dies zu überprüfen.

Die Folge wird sein, dass dieser Gutachter dem Kläger die Krankheiten „Wahnsinn“ und „Querulantentum“ andichtet  und der Richter unter Bezug auf dieses von ihm bestellte Gutachten alle Prozesse einstellen wird.

Da Prozessunfähigkeit auch gleichzeitig Betreuungsbedürftigkeit bedeutet, wird nun ein neues gerichtliches Betreuungsverfahren in Gang gesetzt, in dem das zukünftige Betreuungsopfer fertig gemacht wird und froh sein kann, wenn es den Rest seines Lebens nicht in einer geschlossenen Psychiatrischen Anstalt verbringen muss.

So funktioniert halt die Betreuungsmafia in Deutschland.

Einem verschwindend kleinen Anteil an Betreuungsopfern gelingt es, seine Klage bis vor den EuGH in Straßburg zu bringen. Dort wird dann regelmäßig festgestellt, dass in Deutschland Menschen unschuldig verfolgt werden und Deutschland einen erheblichen Nachholbedarf im Hinblick auf rechtsstaatliches Verhalten und Einhaltung der Menschenrechte hat.

Zuletzt wurde vom EuGH einer Frau Vera Stein, die von der deutschen Justiz per Betreuungsbeschluss über 20 Jahre hinweg über den Tisch gezogen wurde, ein Betrag in Höhe von 700.000 EURO Entschädigung zugesprochen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Hallo,

Diese Frage ist sehr juristisch und ich empfhele euch einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der auf Betreuungsrecht spezialisiert ist. Aufgrund einer rechtssicheren Vorsorgevollmacht, die dann auch die Betreuungsvollmacht einschliessen sollte, kann man auf Kosten des zu Betreuenden gegen die bosherigen Mittel des Gerichtes und der amtlich bestellten Betreuerin vorgehen.

Meine Exschwiegermutter hatte eine anders gelagerte Situation, die Betreuerin, eine Rechtsanwältin, hatte ihr 40.000€ entzogen. Sie hatte sich gewehrt bis nach dem Tode der alten Frau (92) und das Verfahren beim Oberlandesgericht verloren.

Beste Grüße

Dickie59