Gibt es ALG1 Sperre bei personenbedingte Kündigung durch Arbeitsgeber?

5 Antworten

Kommt drauf an. Die fragen nach, was das genau heisst. Wenn er Dich nicht leiden konnte, hast Du kein Problem, hast Du ihn aber immer dumm angeredet, dann schon. Solltest Du eine Sperre bekommen, sofort Einspruch einlegen. Fordere Deinen AG auf, die Begründung genauer zu beschreiben. Mach das am Besten schriftlich

Eigentlich sollte man nicht gesperrt werden, da einen bei einer personenbedingten Kündigung im Gegensatz zur verhaltensbedingten Kündigung keine Schuld trifft.

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Blödes Beispiel:

Wenn jemand häufiger Krank ist (Grund für eine personenbedingte Kündigung) kann er ja nichts dafür.

Wenn jemand etwas klaut (Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung) kann er sehr wohl was dafür.

nur betriebsbedingte Kündigungen befreien

deshalb wollen die Arbeitgeber ja keine betriebsbedingten Kündigungen aussprechen, weil sie sonst eingestehen müssen, daß sie kündigen, damit der Arbeitnehmer keine Sperrfrist bekommt.

Die auf unserem Arbeitsamt sind da ziemlich hart. Ich wurde auch wegen so einem "falschen" Kreuz vorläufig gesperrt. Da sind die bei uns ziemlich flott mit... Übrigens bin ich daraufhin auch bei ALG II vorläufig gesperrt worden. Ich stand über vier Monate komplett ohne Geld da, da mein ARbeitgeber den letzten Lohn nicht bezahlt hatte. Frag deinen Arbeitgeber, ob er es anders ausfüllen könnte....

Nein, in dem Fall nicht. Für Krankheit kann man ja nichts.