ALG1 trotz eigener Kündigung mit 58

6 Antworten

ALG 1 nur bei Bereitschaft zur Arbeit ! Wenn sie das nicht mehr möchte dann auch kein Geld Ist ja auch für Leute gedacht die das brauchen und nicht die das nehmen weil sie keine Lust auf Arbeit haben

Wenn sie selbst gekündigt hat, gibt es für die Zahlung von Arbeitslosengeld ein sog. Sperrfrist, während der man kein Geld vom Amt bekommt. Ich glaube nicht, dass man sich arbeitslos melden muss - es geht nur darum, wenn man Arbeitslosengeld haben will -> dann muss man auch (gesetzlich) arbeitsuchend zur Verfügung stehen.

Wenn sie selber gekündigt hat steht ihr ALG 1 dennoch zu, jedoch wird sie zu beginn eine 3 monatige Sperrfrist haben (also kein geld bekommen). Meldet sie sich arbeitslos, dann muss sie auch Eingliederungsbreit sein! Also wenn man für sie eine Stelle hat, dann muss sie die auch nutzen! Wenn sie nciht mehr arbeiten will, kein geld vom Amt haben will, dann muss sie sich auch nicht arbeitslos melden! Allerdings wird auch für sie nicht weiter in die Rente eingezahlt, das wird sich also später bemerkbar machen!

chris0301  29.08.2012, 15:03

Krankenversicherung nicht vergessen. Ohne Arbeit und ohne ALG auch keine Krankversicherung.

Sebaestien  29.08.2012, 15:04
@chris0301

Danke, da ist mir glatt was unter den Tisch gefallen :-D

Entweder sie will ALG1, dann muss sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und sich bewerben. Das bekommt sie aber erst nach einer Sperrfrist, da sie selbst gekündigt hat.

Oder sie lebt von Luft und Liebe, bekommt dann kein ALG1. Ist aber dann auch nicht krankenversichert und bekommt Probleme bei der Rente. Evtl muss sie sich selbst versichern. Das kostet aber...

step432  29.08.2012, 15:03

Man kann sich auch eigenständig kranken- und rentenversichern.

chris0301  29.08.2012, 15:04
@step432

Habe ich doch geschrieben! Kostet aber etwa 200€ im Monat. Wie soll sie das zahlen können ohne Job und ALG? Evtl. könnte sie sich wieder beim Ehemann mitversichern lassen. Das müsste man aber mit der Kasse klären.

step432  29.08.2012, 15:11
@chris0301

Habe ich doch geschrieben!

Ja! Text noch schnell geändert.

Nee so besser nicht. Wenn Ihre Frau dem Arbeitsamt glaubwürdig verklickern kann, das sie begründet gekündigt hat, kann sie um eine 3-monatige Sperre rumkommen. Viele werden jetzt sagen, nein sie bekommt auf jeden fall eine Sperre, aber ich habe auch mal selber gekündigt und das AA hat keine Probleme gemacht. Sie muss sich aber zur Verfügung stellen, wobei ich glaube in dem Alter wird sie wahrscheinlich nicht mehr vermittelt. Im Allgemeinen steht ihr ALG 1 zu. Das sind dann 60% von ihrem Bruttolohn. Ich glaube ALG1 wird bis zu 2 Jahren gezahlt* bin mir nicht so sicher, steht aber auf der seite der Arbeitsagentur. Versuchen Sie dem AA glaubhaft zu vermitteln das die Arbeit für Ihre Frau unzumutbar war oder ähnliches.