Gemeinwohl vor Eigenwohl?

3 Antworten

Nein, aber eine ethische Maxime, die wohl bei vielen Gestzen als Grundlage benutzt wurde.

Das "Gemeinwohl" ist in unserer Verfassung, dem Grundgesetz, verankert. Dort heißt es im Grundrechtskatalog, Artikel 14:

(1) ...
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

MfG

Arnold

Ich würde sagen das ist eher eine gesellschaftliche Norm/ Sitte, aber kein Gesetz