Gehört die Krankenkasse mit in die BWA?

4 Antworten

Grundsätzlich ist jeder Kaufmann nach HGB verpflichtet eine Handelsbilanz zu erstrellen, aus der die "Steuerbilanz" abgewandelt wird. Also die BWA umfasst alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Die Beiträge zur Sozialversicherung (AN/AG-Anteil) sind Betriebsausgaben. Die private Krankenversicherung sind, wie schon der Name sagt, Aufwendungen im privaten Bereich, die nicht in die BWA einfließen. Nur als Beispiel: "steuerrechlich" sind Gewerbesteuerzahlungen keine Betriebsausgaben, "handelsrechtlich" schon...

in die betriebswirtschaftliche Auswertung gehören neben den Arbeitskosten wie z.B. Lohn, Miete, Heizung, Arbeitsmaterial auch die Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungsbeiträgen.

Wenn es sich um Arbeitnehmerbeiträge handelt ja, sonst nicht.

Die eigene?