Gehören Autos zur Erbmasse?

4 Antworten

Entscheidend ist immer das Eigentum. Alles was Eigentum des Erblassers ist, gehört zur Erbmasse. Wem gehören denn die Autos? So wie es aussieht, steht die Mutter im Fahrzeugbrief ud nd im -schein, womit man eigentlich davon ausgehen kann, dass sie der Eigentümer ist. Nur weil die Autos vom Verstorbenen bezahlt wurden, heißt das noch nicht, dass sie auch ihm gehörten. Hier sind also die Besitz- und Eigentumsverhältnisse zu klären.

So wie es aussieht, steht die Mutter im Fahrzeugbrief ud nd im -schein, womit man eigentlich davon ausgehen kann, dass sie der Eigentümer ist. Nur weil die Autos vom Verstorbenen bezahlt wurden, heißt das noch nicht, dass sie auch ihm gehörten.

Man kann aber auch nicht sagen, dass die Frau Eigentümerin ist, nur weil sie im Brief steht! Sie ist allerdings wohl auch alleine im Kaufvertrag aufgetreten. Das ist natürlich ein starkes Argument für sie - wenn auch gleich ein widerlegbares...

Die Autos gehören bei der Konstellation nicht zur Erbmasse. Man kann nicht einerseits die Vorteile eines Rabatts in Anspruch nehmen und die Frau zur Eigentümerin machen, aber wenn ein Nachteil daraus entsteht, den Erblasser zum Eigentümer erklären Schließlich hatte der Erblasser beim Kauf der Autos den "Willen", nicht selbst, sondern die Ehefrau zur Eigentümerin zu machen. Die Kontoauszüge pp. werden nicht als Nachweis dafür ausreichen, dass der Erblasser Eigentümer sein wollte. So ganz ungerecht erscheint mir das Ergebnis nicht angesichts des Umstands, dass hier offenbar "getrickst" wurde, um einen materiell unberechtigten Rabatt zu erlangen.

Das ist jetzt nicht ganz richtig. Im Brief und Schein steht die Mutter der Ehefrau, also jemand der überhaupt nichts mit dem derzeitigen Erbe zu tun hat. Die Ehefrau sagt nun "Pech gehabt" obwohl der verstorbene Ehemann wie gesagt alles bezahlt hat. Aber ist dann wahrscheinlich rechtlich so...

Man kann nicht einerseits die Vorteile eines Rabatts in Anspruch nehmen und die Frau zur Eigentümerin machen, aber wenn ein Nachteil daraus entsteht, den Erblasser zum Eigentümer erklären

Aber der Käufer des Autos kann das Auto ja nach dem Kauf schenkungsweise an den Ehegatten übereignen. Und dafür muss der Beschenkte weder im Brief stehen noch sonst was...

So ganz ungerecht erscheint mir das Ergebnis nicht angesichts des Umstands, dass hier offenbar "getrickst" wurde, um einen materiell unberechtigten Rabatt zu erlangen.

Was ist denn unberechtigt an der Tatsache, dass jemand ein günstiges Auto kauft und es anschließend verschenkt, weil er dafür keiner Verwendung hat? Ist es auch unfair, wenn ich ein reduziertes Geburtstagsgeschenk kaufe?!

@Grinzz

WENN er es KAUFT, d.h. auch bezahlt, dann kann er es verschenken. Aber nur als Strohmann einzutreten, da denke ich wie sergius.

@sassenach4u

Die Bezahlung einer Schuld muss nicht der Schuldner leisten! Dem Gläubiger ist es regelmäßig egal wer eine Schuld bezahlt. Zumal der Gläubiger nicht weiß welche Vereinbarungen der Schuldner mit Dritten hat.

Zudem: Der Käufer muss nicht auch der Eigentümer sein. Der Eigentümer muss nicht gekauft haben. Und weder der eine noch der andere muss zwingend bezahlt haben!

In welchem Güterstand lebten die Ehepartner?

Es gab einen Ehevertrag mit Gütertrennung

@arwen165

In diesem Fall sind die Erbteile der Kinder und der Ehefrau bei bis zu zwei Abkömmlingen des Erblassers gleich hoch. Ob das Auto in die Erbmasse fällt, hängt davon ab, ob der Erblasser Eigentümer des Autos war. Nach deinen Schilderungen muss man stark davon ausgehen. Allerdings kann man das nicht abschließend sagen.

Entscheidend ist das Eigentum, also Kaufvertrag und Mittelherkunft. Da die Vermögen getrennt voneinander bestehen gilt bei Bezahlung vom gemeinsamen Konto hälftiger Eigentumserwerb. Und mindestens beim Familienauto der Eheleute für Einkäufe, Besuche, Ausflüge, Arztbesuche usw. sogar hälftiger Besitz.

G imager761