Fragen zur Reisebereitschaft?
Besagte Sache hab ich von einen Bekannten gehört, es war seine Odyssee ^^
Unternehmen X sucht Mitarbeiter und schreibt eine Stellenanzeige.
Auf Nachfrage wie viel Reisebereitschaft folgt die Antwort, das es sich höchstens um eine Woche im Monat handelt, mit einer 40 Stunden Woche.
Wäre es dann zulässig den Mitarbeiter länger auf Montage zu schicken? Also extrem länger 5 Wochen am Stück zum Beispiel?
Wäre es genauso zulässig besagten Mitarbeiter statt einer durchschnittlichen 40 Stunden Woche besagten Mitarbeiter durchschnittlich 50-60 Stunden arbeiten zu lassen, mit Begründung der Montage?
Wenn man Mitarbeiter auf Montage schickt, muss das vorher angekündigt werden oder reicht es den Mitarbeitern unmittelbar vor Arbeitsbeginn dies mitzuteilen?
Also wie wird Reisebereitschaft genau definiert und wieweit darf diese gehen?
Ich habe eine Stellenanzeige von besagten Unternehmen gelesen, man macht bewusst falsche Angaben um überhaupt Bewerber zu erreichen, ist das erlaubt?
2 Antworten
Auf monatge schicken geht entweder nur wen man Dan zum Feierabenden in der firma ist!
Ansonsten nur wen man das alles vorher abgesprochen hat den es ist ja nicht jeder singel und kinderlos!
50 oder 60 stunden kann mal normal sein aber eher nicht als Begründung der Montage da wäre eher glaubhaft das das am Tag x Fertig sein muss eher ein echter Grund!
Regelmäßig 50 .oder 60 stunde wird niemand mitmachen den wer will den schon weniger als den normalen Monatslohn haben!
Ein Gericht hat beschlossen das man für 3 Wochen mal 12 stunden am tag arbeiten muss aber nicht mehr und nicht auf dauer !
So einem Chef der ständig soviel Überstunden verlangt sollte man sagen das es reicht und man keine mehr machen wird und das er gegen geltendes Gesetz verstößt!
Was nicht geht ist das mal eben morges entschieden wird der da macht jetzt 2 Monate Montage und bleibt dort! (Mit wohnen da gemeint)
Ich habe extra von 2 arten der monatge Geschrieben das was du hier schreibst bezieht sich normalerweise auf die Form wo man nicht übernachtet!
Aber wen man gekündigt wird weil der Arbeitgeber sich nicht ans Gesetz hält kann das noch eine menge Ärger mit dem Gericht und der Berufsgenossenschaft und zb mit der Gewerkschaft geben!
Dan kann man sogar auf wider Einstellung klagen wen man einen guten anwalt hat und man die Möglichkeiten dazu hat!
Auch ein Chef kann nicht 40 Wochenstunde im Vertrag schreiben und jede woche 50 oder 60 verlangen da muss er schon fragen ! Wen er das nicht macht dan kann man ihn sogar wegen vorsätzlichen Betruges Eventuell dran kriegen!
Normalerweise müsste es im Arbeitsvertrag so vereinbart sein, so dass man es dort nachlesen kann.
Also in seinen Vertrag steht nur so eine Standardphrase wie "Der Arbeitsort des Arbeitnehmers richtet sich nach den jeweiligen Projekten des Arbeitgebers und dessen dementsprechenden Weisungen"
Also die Jungs wurden /werden von Montag bis Freitag herumgeschickt.
Ich hab mitbekommen das Arbeiter die zu langsam sind und mitmachen gekündigt werden
Überstunden werden angesammelt und ab einer gewissen Menge ausgezahlt.