Frage zur Pflege Geld bei Sozialleistung?

2 Antworten

Zum einen gibt es keine Pflegestufen mehr, das nennt sich seit mehreren Jahren Pflegegrad.

Nicht ihr habt den Pflegegrad 2 bekommen , sondern euere Tochter. Und dieser steht rechtlich auch das Pflegegeld zu.

So, so ihr wisst nicht wieviel Pflegegeld der Tochter zusteht?

Habt ihr den Bescheid von der Pflegekasse denn nicht gelesen?

Denn dort steht alles wichtige drinn. Es steht die höhe des Pflegegeldes drinn und es wird in den Anlagen aufgeführt welche Rechte und Pflichten ihr habt und welche weiteren Leistungen dem Pflegebedürftigen aus der Pflegekasse zustehen.

Übrigens, beträgt das mtl. Pflegegeld in PG 2 = 316€.

Und das Pflegegeld darf nicht auf andere Sozialleistungen, ausser auf Blindengeld angerechnet werden, da es zur privaten Sicherstellung der Pflege dient und nicht der Sicherstellung des Lebsnsunterhaltes.

Aber Axchtung, die Ämter versuchen es immer wieder.

Und noch was: bei PG 2 müsst ihr einmal pro Halbjahr der Pflegekasse einen Pflegeberatungsbesuch n. § 37.3 SGB XI nachweisen. Erfolgt der Besuch nicht, wird das Pflegegeld gekürzt oder die Zahlung kompl. eingestellt.

Dazu müsst ihr selbst einen örtl. ambul. Pflegedienst mit dem Pflegeberatungsbesuch beauftragen. Die Kosten trägt die Pflegekasse

https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegeleistungen/

freedomrida 
Fragesteller
 16.06.2018, 14:06

Erst einmal danke für dein Information Da ich mich nicht darum kümmere sondern meine Frau weil sie sich mit den Leuten auseindersetzt ich es nebenbei mitbekomme weil ich vollzeit arbeite und sie unsere Tochter pflegen muss habe ich dieses Schreiben nicht gelesen erst wenn meine Frau sagt die Leute helfen uns nicht oder legen uns Steine in den Weg schreite ich ein und das schreiben mit dem pflegegeld haben wir heute erst bekommen es sind genau so viel wie du es gesagt hast und genau alle 6 monate soll laut meiner frau ein gutachter kommen und die situation unserer Tochter begutachten wenn ich es von meiner frau nicht falsch verstanden habe. Meine sorge ist das unsere Ansprechpartnerrin für die Sozialleistung eine recht ( ich will nicht Respektlos klingen ) " schwierige" person ist die einen nur das leben schwer macht dann bringt es mir nichts wenn wir uns auch für paar 100 euro uns regelmäßig mit ihr rumschlagen müssen

Griesuh  16.06.2018, 14:56
@freedomrida

Schade, dass du nur eingreifst, wenn es Probleme gibt. Es wäre sinnvoll, wenn ihr euch beide um diese Problematik kümmern würdet.

Übrigens Zum Pflegeberatungsbesuch kommt kein Gutachter vom MDK um die Situation der Tochter zu begutachten und oder den Pflegegrad neu zu bestimmen

Was ein Pflegebesuch ist lese hier:

Der Pflegedienst der den Pflegeberatungsbesuch nach § 37.3 SGB XI ausführt müsst ihr euch selbst aussuchen und der hat nur eine Beratende Funktion.

Der Pflegeberatungsbesuch nach § 37.3 SGB XI, hat nichts mit der Einstufung in Pflegegrade zu tun.

Der Pflegeberatungsbesuch dient dazu, dem Pflegebedürftigen und desen Angehörigen, bzw. der Person die Pflegt auf zuzeigen, was im persönlichen Umfeld verbessert werden könnte. So werden z. B. Hilfsmittel erklärt, Wohnungsumbau beschrieben und so weiter.

Weiter wird geschaut ob die Pflege durch die Pflegepersonen gesichert ist.

Kann die Pflege nicht sicher erbracht werden, kann der Pflegedienst vorschlagen, das Pflegegeld auf Kombileistung umzustellen und anraten sich zur Unterstützung der Pflege einen ambul. Pflegedienst mit ins Boot zu holen. Bestimmen kann er es nicht.

Es wird aufgezeigt, welche pflegerischen Erleichterungen sind möglich. Es wird geschaut ob es offene Stellen gibt und wie diese Versorgt werden.

Und ob es nicht angebracht wäre, diese Wunden fachmännisch von einem ambul. Pflegedienst versorgen zu lassen.

Es werden die Möglichkeiten der Verhinderungspflege, Kurzeitpflege, der Tages und nachtpflegeaufgezeigt, es wird aufgeführt, dass es über den Hilfsmittelparagraphen 40 SGB XI, mtl. Gelder für z. B. Krankenunterlagen, desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe , Schutzschürzen, geben kann.

Es wird erklärt, dass die Pflegeperson, wenn sie wtl. mehr als 10 Std. Pflege inkl. Hauswirtschaft erbringt, von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen Beiträge auf ihr Rentenkonto, so wie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. ( Die erbrachten Stunden werden im Einstufungsgutachten ermittelt.)

Es wird aufgezeigt, dass es auch Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI gibt.

Es gibt Informationen zum Krankheitsbild. Es wird aufgezeigt welche Mobilisierungs Maßnahmen angebracht sind und so weiter.

Der Pflegedienst, der diesen Pflegeberatungsbesuch ausführt, teilt der Pflegekasse mit ob die Pflege gesichert ist und ob der vorhandene Pflegegrad noch ausreichend ist.

Der Pflegedienst kann eine Höherstufung anraten, aber nicht ausführen. Eine Rückstufung kann der Pflegedienst jedoch nur dann anraten, wenn die Pflege nicht gesichert ist.

Alle Anträge für Hilfsmittel, Höherstufung und weitere Maßnahmen kann nur der Pflegebedürftige, oder ein Bevollmächtigter stellen.

Diese Pflegeberatungsbesuche nach § 37.3 SGB X sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen der Pflegekasse nachgewiesen werden. Erfolgen diese Besuche nicht, kann das Pflegegeld gekürzt oder ganz gestrichen werden.

Der Pflegeberatungsbesuch ist bei Pflegegrad 2 und 3 einmal pro Halbjahr,

und bei Pflegegrad 4 und 5 einmal pro Quartal erforderlich

Für diesen Pflegeberatungsbesuch muss sich der pflegebedürftige selbst einen ambul. Pflegedienst aussuchen und diesen mit dem Pflegeberatungsbesuch beauftragen.

Die Kosten dieses Pflegeberatungsbesuches trägt die Pflegekasse.

freedomrida 
Fragesteller
 16.06.2018, 16:05

Wirklich vielen Dank für die vielen Informationen Sie klärt das alles insofern weil ich nur am arbeiten bin und die Termine meist während meiner Arbeitszeit ist da meine Tochter den ganzen Dezember im kh lag hatte ich mir den kompletten Monat frei genommen dann noch bei Problemen auch frei genommen usw. Momentan habe ich hebliche minusstunden die ich solange sie gesund zuhause ist abbauen will fals wieder was ist das ich ohne mein Lohn gekürzt wird frei nehmen kann mein Chef ist mir recht viel entgegengenommen was unsere Situation angeht Also um genau zu sein heißt es für mich mind. 5 Tage die Woche ca 10 Std arbeiten da bleibt nur noch bisschen Zeit um mit Familie Zeit zu verbringen

Das Pflegegeld im Pflegegrad 2 beträgt 316€ monatlich.

Es dient nicht als eine sogenannte 'Einnahme zum Lebensunterhalt' da es sich um eine Zweckgebundene Einnahme handelt. Das Geld ist ja zur Pflege eurer Tochter bestimmt.

Beim Antrag auf Sozialleistungen (z.b. Grundsicherung) wir es nicht als Einnahme berücksichtigt, wenn mann die eigentliche Pflegetätigkeit ehrenamtlich durchführt. (heißt so viel das der Staat von nahen Angehörigen erwartet die Pflege durchzuführen, was bei euch der Fall ist)

auch interessant könnte der § 19 (4) SGBXII sein. Ich weiß leider nicht wie das Sozialamt das in eurem Fall beurteilt aber er sagt aus, dass das Einkommen von Eltern nicht berücksichtigt wird, wenn ein Kind unter 6 Jahren betreut werden muss.

Ich hoffe ich konnte euch etwas weiter helfen und wünsche euch alles Gute.

freedomrida 
Fragesteller
 16.06.2018, 12:07

Vielen Dank wir hoffen das es so ist du hast uns sehr geholfen