Frage zur Fahrschule ...

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

spätestens nach 1 jahr

jetzt hast du jemanden ausgezeichnet, der dir ne falsche antwort gegebe hat weißte. die anzahlung verfällt nicht. du mußt in der fahrschule nur das bezahlen, was du auch in anspruch genommen hast. ich nehme mal an es geht unter anderem um den grundbetrag. stellen wir uns mal vor du meldest dich an aber gehst nur zwei mal zum unterricht. du hast allerdings eine anzahlung in höhe von 300 euro geleistet. die fahrschule hat eine grundbetrag von 200 euro. was sie berechnen können ist der verwaltungsaufwand. ca. 60 euro. für jeden unterricht berechnen sie nochmal 10 euro. dann müssen sie dir 220 euro wieder auszahlen, weil du das ja nicht verbraucht hast. so ist die rechtslage. die wirklichkeit sieht allerdings etwas anders aus. viele wollen natürlich kein geld wieder auszahlen und erfinden tolle geschichten. fakt ist, wenn du einen anwalt einschaltest muß die fahrschule nicht nur die 220 euro zurückzahlen sondern auch noch die ca. 150 euro für den anwalt. brauchst du aber nicht mit drohen, weil dir eh keiner glaubt. einfach machen.thema durch.

steht im vertrag meist nach einen jahr du solltest trotzdem aber mit der fahrschule telefonieren warum du nicht kommst oder dass du später machen möchtest

Sag der Fahrschule Bescheid, dass du noch etwas warten möchtest mit dem Unterricht. Dann sollte die Anzahlung nicht verfallen.

wieso meldest du dich überhaupt an wenn du keine zeit hast zum unterricht zu gehn!??

ich frage rein interessehalber ... und du antwortest wahrscheinlich aus klugscheisserischer langeweile heraus oder?