Fortzahlung des Arbeitslosengeldes nach dem Tod

4 Antworten

Das Arbeitslosengeld II wird keine 3 Monate weitergezahlt, das ist bei Ehepaaren mit der Altersrente des Verstorbenen. Die Lebensgefährtin deines Bruders muss beim JobCenter oder ARGE für sich höhere Leistungen beantragen, da sie ja nun die Miete alleine tragen muss. Sie bekommt dann auch den höheren Regelsatz von 374,-- €, da sie alleine Haushaltsvorstand ist. Wenn keine Sterbeversicherung vorhanden war und auch sonst keine Möglichkeit besteht die Bestattungskosten zu tragen, muss die Lebensgefährtin die Übernahme der Bestattungskosten beim Sozialamt nach dem SGB XII beantragen.

Versteh ich das richtig das du das Arbeitslosengeld von deinem Totem Bruder abzwacken möchtest? O_o Oder hab ich was Missverstanden.

Der Anspruch auf AlG entfällt natürlich mit dem Todeszeitpunkt.Er hat dann doch sicher sowieso schon Krankengeld bezogen.