Formulierung EkSt Kinderfreibetrag/Existenzminium

1 Antwort

Du hast Kindergeld bekommen. Nehmen wir an für 1 Kind 184,00 Euro.

Wenn du kein Kindergeld bekommen hättest, dann hättest du durch die Geltendmachung des Kinderfreibetrages bei der Einkommensteuererklärung weniger als 184,00 Euro als Erstattung zurück bekommen. Darum war das Kindergeld besser.

Der Kinderfreibetrag wird nur im Zusammenhang mit der Einkommensteuer geprüft. Auf den Soli und die Kirchensteuer hat das keine Auswirkung. Hier wird der Kinderfreibetrag berücksichtigt.

Vielen Dank für die Antwort!