Formulierung EkSt Kinderfreibetrag/Existenzminium
Hallo,
ich habe in meinem EkSt- Bescheid von 2012 einen Satz, über den ich gestolpert bin… was ist damit gemeint?
„Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums Ihres Kindes/Ihrer Kinder durch den Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen bewirkt wurde. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurden daher keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt.“
Zur Info: Das Einkommen war in dem Jahr recht niedrig, es gab aber Kindergeld.
Im weiteren folgt hierzu (falls das hilfreich ist): „Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer sowie bei der Oberprüfung der Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Sparzulage (§ 51a Abs. 2 ESt ) wurden Freibeträge für Kinder jedoch einbezogen.“
Bitte um Hilfe dazu - vielen Dank!
1 Antwort
Du hast Kindergeld bekommen. Nehmen wir an für 1 Kind 184,00 Euro.
Wenn du kein Kindergeld bekommen hättest, dann hättest du durch die Geltendmachung des Kinderfreibetrages bei der Einkommensteuererklärung weniger als 184,00 Euro als Erstattung zurück bekommen. Darum war das Kindergeld besser.
Der Kinderfreibetrag wird nur im Zusammenhang mit der Einkommensteuer geprüft. Auf den Soli und die Kirchensteuer hat das keine Auswirkung. Hier wird der Kinderfreibetrag berücksichtigt.
Vielen Dank für die Antwort!