Findet ihr es vom Jobcenter ok, dass man sich aussuchen darf, ob man etwas tun möchte oder nicht?

10 Antworten

Die Sachbearbeiter des Jobcenters haben einen Bekannten gesagt, dass er nichts tun muss, wenn er nicht möchte.

Damit hat das JC auch Recht.
Zwingen, kann man niemanden, so sieht es das Grundgesetz vor.

Es gibt dann eben etwas weniger Geld. Das Jobcenter hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sanktionen nur bis maximal 30% zulässig sind.

"etwas weniger Geld" kann sogar bedeuten, dass man eine komplette Leistungseinstellung erhalten kann. Eine Sanktion ist nur noch bis 30% möglich, erfüllt man aber der "Aufforderung zur Mitwirkung" nicht, droht die komplette Leistungskürzung. Ein kleines Schlupfloch wenn man will.

Es ist nicht die Frage, ob das "vom Jobcenter ok" ist oder nicht. Diese Rechtslage hat das Bundesverfassungsgericht so festgelegt. Entspricht dem Sozialstaatsprinzip.

Völlig korrekte Auskunft des Jobcenters.

Ja und wo ist nun das Problem?

So ist das Gesetz und ich persönlich finde das Gesetz auch sehr nachvollziehbar und angemessen

Ja, das stimmt, siehe Grundgesetz.

Sozialhilfebezieher werden nicht vermittelt.

Sie beziehen Sozialhilfe weil sie arbeitsunfähig sind.