Rausgeworfen und Hartz 4?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Jetzt die Frage wie schaffe ich es arbeitslosengeld2 zu beantragen ohne das dieser Sachbearbeiter sich einmischt [...]

Wirf deinen Antrag in den Briefkasten deines Jobcenters. Dann gilt dein Antrag als gestellt. Zur Sicherheit kannst du den Antrag auch persönlich abgeben, entweder am Tresen im Eingangsbereich oder bei einem persönlichen Sachbearbeiter in der Leistungs-Abteilung und bitten, dass der Eingang deines Antrags mit Tagesstempel und Unterschrift bestätigt wird.

Dein Bedarf an ALG II wird dann ab dem ersten des Monats berücksichtigt.

Hab ne Arbeitsstelle als Wachmann bekommen aber damit ich in den Job reinkomme brauch ich einen bildungsgutschein und dafür muss ich als Hartz 4 angemeldet sein.

Das genügt nicht. Dein Sachbearbeiter in der Vermittlungs-Abteilung muss ermessen, ob eine Weiterbildung für dich nötig ist und welche, oder ob du auch so vermittelbar bist auf dem Arbeitsmarkt.

Wenn du einen Bildungsgutschein beantragst und dieser Antrag abgelehnt wird, kannst du gegen diesen Verwaltungsakt die üblichen Rechtsmittel einlegen: Widerspruch beim Jobcenter, und danach Klage beim Sozialgericht, notfalls auch sofort eine Eilklage.

Ob diese Mittel Erfolg haben werden, kann man aber nicht imer vorhersehen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Es wird ja einen Grund haben, dass deine Eltern dich vor die Tür gesetzt haben. So lange du dort noch gemeldet bist, musst du dich also mit dieser Adresse beim JobCenter anmelden. Und ob du einen Vermittlungsgutschein erhältst, bestimmt erst einmal dieser Sachbearbeiter.

Es gibt ja auch genug Firmen, die es NUR auf diese Kostenerstattung abgesehen haben. Diese kennt das JobCenter natürlich.

Du erwartest also, dass ICH (und die anderen Steuerzahler) dir einfach so Geld schenke, weil du das mal so für richtig hältst?
Und das, was der zuständige Sachbearbeiter sagt, interessiert dich nicht!

Nein, so läuft das nicht!
Wenn du dich nicht an die Vorgaben des Sachbearbeiters hältst, wirst du kein Geld bekommen.
Und das ist genau richtig so.

Mach es so, wie der Sachbearbeiter empfiehlt, dann wird das alles seinen richtigen Weg gehen.

Alles Gute!

Bloss weil man rausgeworfen wurde von den Eltern bedeutet nicht, dass man automatisch berechtigt ist Hartz4 zu beziehen. Kenne die Umstände nicht evtl sind die Eltern noch Unterhaltspflichtig.

Generell hat jeder das Recht seinen Arbeitsplatz frei zu wählen. Du schreibst du hast eine Arbeitsstelle bekommen und dann revidierst Du das indem Du schreibst du brauchst einen Bildungsgutschein dafür.... ja was denn nun also hast Du pragmatisch gesehen kein Jobangebot. Warum sollte das Jobcenter drauf zahlen und dir den Bildungsgutschein bewilligen, wenn es doch andere Jobs in der Rückhand hat die keine fetten Kosten bedeutet. Will man sowas muss man es auch begründen können.

Ich halte gar nichts von Zeitarbeit und Personaldienstleistern und finde es gehört verboten, dass ich schätze mal die Hälfte aller Jobs die das Jobcenter anbieten aus der Sparte sind.

Mein Rat suche aus eigener Kraft einen Job den Du haben willst und zwar einen richtigen nicht einen wo Du erst Gegenleistungen erbringen musst. Hast Du einen sozialversicherungspflichten Job in Aussicht sind die Chancen sehr gut, dass das Jobcenter dir hilft diesen auch anzutreten. Zumindest sind dann die Argumente auf Deiner Seite.

Nimm doch erstmal den Job bei der Zeitarbeitsfirma. Da verdienst Du Geld. Bis zum ersten Lohneingang stehr Dir ALG II zu.