EU Rente job bewerbung

3 Antworten

Hi, als Lücke solltest du diese Zeit nicht angeben, das macht sich in einer Bewerbung nicht gut, das wird auch sofort erkannt und man könnte annehmen, dass zu etwas zu verschleiern hast. Ich weiß nicht, wie lange du pausiert hast, aber du könntest sie als "Auszeit" nach der regulären Arbeit, die am xxx endete, bezeichnen. Wenn du zu einem Gespräch eingeladen wirst, kannst du immer sagen, dass du Reisen gemacht,  einfach Entspannung gesucht hast.

BinNichtKreativ 
Fragesteller
 20.04.2015, 09:25

Ich bekomme immer noch die Rente. Ich wollte den Job zum dazuverdienen machen. Die Rente bekomme ich seid 2011. Also schon eine ganze Weile. Wird das dann nicht wieder als faul gesehen, wenn ich das mit Entspannung gesucht bzw Reisen gemacht sage?

BarbaraAndree  21.04.2015, 09:06
@BinNichtKreativ

Das ist natürlich eine längere Zeit, da hast du recht. Aber was spricht dagegen, wenn man, nachdem man eine Rente bezieht, nicht nach einer Zeit wieder arbeiten möchte, nicht nur um seine Rente aufzubessern, sondern sich einer neuen Herausforderung zu stellen? So könntest du argumentieren. Eine Lücke zu lassen und sie nicht begründen ist immer falsch, weil jeder denkt, dort ist irgend etwas nicht in Ordnung. Man sollte bei Bewerbergsprächen immer mit offenen Karten spielen, es kommt nur darauf an, wie man es verpackt. Alles Gute!

Hallo BinNichtKreativ,

Sie schreiben:

EU Rente job bewerbung

Ich bekomme seid ein paar Jahren EU Rente bin jetzt wieder fiter und wollte einen job suchen. Wie kann ich die Jahre in die Bewerbung schreiben?

Antwort:

Schreiben Sie einfach, daß Sie seit.......Erwerbsminderungsrente beziehen, daß sich Ihr Gesundheitszustand gebessert hat, daß Sie sich wieder leistungsfähig fühlen und wieder berufstätig werden wollen!

Bitte gefährden Sie durch unüberlegten Aktionismus nicht Ihre Erwerbsminderungsrente, denn Sie müßen jede Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen zeitnah bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt anzeigen!

Ihr künftiger Arbeitgeber in Spee wird ohnehin früher oder später von Ihrer Erwerbsminderungsrente erfahren, denn Sie müßen jederzeit damit rechnen, daß die DRV bei Ihrem Arbeitgeber eine detaillierte Arbeitsplatzbeschreibung anfordert und spätestens dann kommen Sie in Erklärungsnot!

Mogeln seitens des Arbeitgebers geht nicht, sonst macht dieser sich strafbar!

Es macht also keinen Sinn, dies zu verschweigen, schließlich geht es für den Arbeitgeber im Endeffekt auch um Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Berufsgenossenschaft!

Sprechen Sie vor Aufnahme einer Tätigkeit/Hinzuverdienst unbedingt mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter, lassen Sie sich rechtzeitig beraten, üben Sie keine Tätigkeiten über 3 Stunden pro Arbeitstag aus, üben Sie keine Tätigkeiten aus, welche Sie im Zusammenhang mit Ihrem Antragsverfahren auf Erwerbsmiderungsrente als nicht mehr ausübbar/belastbar deklariert haben! Sonst wecken Sie bei der DRV schlafende Hunde und gefähren Ihre Rente bzw. produzieren ggf. eine finanzielle Notlage!

Lassen Sie sich von Ihrem DRV-Sachbearbeiter grundsätzlich eine schrirftliche Unbedenklichkeitsbescheinigung betreffs Ihrer angepeilten Tätigkeit ausstellen, denn mündliche oder telefonische Auskünfte taugen nnichts und haben keinerlei Beweiskraft!

Soll ich sie als Lücke lassen?

Antwort:

Spielen Sie grundsätzlich immer mit offenen Karten, dies schaft Vertrauen!

Oder etwas anderes rein schreiben?

Antwort:

Was wollen Sie damit bezwecken?

Durch falsche Angaben bringen Sie sich in Erklärungsnot und gefährden von Anfang an das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer!

Agieren Sie immer nach der Devise "Wahrheit und Klarheit!"

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

BinNichtKreativ 
Fragesteller
 20.04.2015, 13:13

ich habe vorhin bei der rentenstelle angerufen und nachgefragt wie viel ich dazu verdienen darf und was ich machen soll wenn ich einen Arbeitsvertrag habe. die nette dame am Telefon meinte bis zu 450,- und dass ich der rentenstelle nur den Arbeitsvertrag zukommen lassen soll damit die bescheid wissen. deine Antwort macht mir jetzt etwas Angst. soll ich da nochmal hin und einen Termin zum Gespräch ausmachen oder kann ich es ruhig so machen wie die dame meinte?

Konrad Huber  20.04.2015, 13:59
@BinNichtKreativ

soll ich da nochmal hin und einen Termin zum Gespräch ausmachen oder kann ich es ruhig so machen wie die dame meinte?

Antwort:

Die Erfahrung aus der Praxis zeigt ganz klar und unmißverständlich, daß mündliche/telefonsiche Aussagen eines Sachbearbeiters und sei dieser noch so freundlich, absolut wertlos sind!

Bitte beachten Sie, daß der Teufel im Detail steckt!

In letzter Zeit erreichen mich viele Zuschriften von Betroffenen, welche von der DRV zu einer erneuten Leistungsüberprüfung zitiert werden/wurden, nachdem Sie bei der DRV Ihre Hinzuverdiensttätigkeit ordnungsgemäß angezeigt haben!

Dieser Personenkreis hat dann oft ein Problem, wenn man sich vorher nicht durch einen schriftlichen Unbedenklichkeitsbescheid abgesichert hat! Denn dann geht ggf. das ganze Gerenne von einem Gutachter zum Nächsten wieder von vorne los!

Es ist korrekt, daß Sie bei voller Erwerbsminderungsrente monatlich bis zu 450 Euro und zweimal pro Jahr bis zu 900 Euro hinzuverdienen dürfen, das ist bekannt und kein Geheimnis!

Die Krux bei der Sache ist aber im Endeffekt die Art von Tätigkeit, welche Sie da ausüben!

Sollten Sie nach dem 1.1.1961 geboren sein, müßen Sie für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente im Antragsverfahren glasklar nachweisen, daß Sie auch leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, wie Pförtner, Museumswärter, Nachtportier usw. dauerhaft nur noch unter 3 Stunden ausüben können!

Bitte denken Sie einmal gründlich darüber nach, was dann im Endeffekt überhaupt noch für leichte Tätigkeiten übrigbleiben, welche da ohne Komplakationen ausgeübt werden dürfen!

Wenn Sie vor dem 2.1.1961 geboren sind und eine sogenannte Arbeitsmarktrente beziehen, weil Sie in Ihrem bisherigen Beruf dauerhaft nur noch 3 bis unter 6 Stunden belastbar sind, haben Sie mehr Spielraum, was Ihre Tätigkeiten anbelangt!

Wenn Sie bei der DRV einen Arbeitsvertrag vorlegen, dann muß darin auch die Art von Tätigkeit und die tägliche Arbeitszeit beschrieben werden! Darauf wird die DRV logischerweise bestehen!

soll ich da nochmal hin und einen Termin zum Gespräch ausmachen oder kann ich es ruhig so machen wie die dame meinte?

Antwort:

Meine Hinweise stammen aus Praxiserfahrungen und aus Schilderungen von Betroffenen, welche bereits in derartige Rentenfallen gatappt sind!

Wenn Sie diesen Hinweisen nicht folgen, ist dies Ihre Entscheidung!

Nachdem Sie aber nun wissen, was da im Extremfall auf Sie zukommen kann sollten Sie keine halben Sachen machen und sich vorher gründlich und schriftlich absichern!

Glauben Sie mir:

Nur dann können Sie bei Nacht ruhig schlafen und alles Andere ist ungesund und russisches Roulette!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Mit voller Begründung muß diese Zeit mit darein, Nicht aufgeführte  Zeiten lassenen Schluß auf SchwedischeGardinen zu.