was muß man bei bewilligter EU Rente zurückzahlen, wenn man Lohnfortzahlung u Weihnachtsgeld bekam jedoch da schon, da rückwirkend bewilligt, EU war?

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Sie schreiben:

was muß man bei bewilligter EU Rente zurückzahlen, wenn man Lohnfortzahlung u Weihnachtsgeld bekam jedoch da schon, da rückwirkend bewilligt, EU war ?

Antwort:

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deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Zunächst ist festzustellen, daß die von Ihnen verwendete Abkürzung "Eu-Rente" nicht zutreffend ist, weil die Erwerbsunfähigkeitsrente zum Stichtag 31.12.2000 abgeschafft und ab 1.1.2001 durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt worden ist!

Sollten Ihre Bezüge aus Lohnfortzahlung und Weihnachtsgeld Ihre im Rentenbewilligungsbescheid als zulässigen Hinzuverdienst ausgewiesenen Hinzuverdienstgrenzen überschreiten, müßen Sie dies Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt natürlich zeitnah melden!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Habe jedoch leider noch keinen Bescheid bekommen, nur von der Krankenkasse her weiß ich das ich seit Juli angeblich nicht mehr versichert bin und ich vorbei kommen sollte um mich in Zukunft freiwillig versichern muß, da bei mir die 9/10 klausel gilt. Ich weiß nicht wo mein Brief der RV bleibt. Man sagte mir aber bei der Krankenkasse ich hätte dazu noch 4 Wochen Zeit, hoffe das ich bis dahin den Bescheid selbst auch bekomme.

@Moosburgerh

Man sagte mir aber bei der Krankenkasse ich hätte dazu noch 4 Wochen Zeit, hoffe das ich bis dahin den Bescheid selbst auch bekomme.

Antwort:

Die Hoffung alleine sichert keinen Krankenversicherungsschutz und eine freiwillige Krankenversicherung dürfte ggf. teurer sein als die Krankenversicherung der Rentner, bezogen auf die Höhe Ihrer bewilligten Erwerbsminderungsrente!

Als Sie Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente ausgefüllt haben, müßten Sie doch auch den Fragebogen betreffs der "Krankenversicherung der Rentner" ebenfalls ausgefüllt haben!

Wenn Sie also Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen haben, so werden von Ihrer Erwerbsminderungsrente in der Regel die Beiträge für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung bereits einbehalten!

Was meinen Sie mit 9/10 Klausel?

Im Zweifelsfall direkt bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt nachhaken, wie sich das bei Ihnen mit der Krankenversicherung ganz genau verhält!

Stellen Sie auch mit Ihrer Krankenkasse sicher, daß Sie keine Versicherungslücke haben!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Das wird man dir entsprechend des Verdienstes ausrechnen und schriftlich mitteilen.