EU Rente Verlängerung abgelehnt Was nun?

5 Antworten

Hallo Badestrand,

Sie schreiben:

>>>>>>EU Rente Verlängerung abgelehnt Was nun?

Nach zwei Jahren erhielt ich den Bescheid,daß die weitere EU Rente abgelehn twurde, da ich in der Lage wäre mindestens 6 Stunden eine leichte Arbeit aufzunehmen. Was nun,Von was kann ich leben,bekomme ich ALG 2, nach 2 Jahren EU Rente?<<<<<<<

Antwort:

Wer ab Rentenbezug grob fahrlässig handelt und seine behandelnden Ärzte nicht mehr aufsucht, der darf sich nicht wundern, wenn die DRV dann davon ausgeht, daß sich die gesundheitliche Situation und die Leistungsfähigkeit gebessert haben!

Ob Sie diesen Fehler begangen haben, das ist allerdings aus Ihren mageren Zeilen nicht ersichtlich!

Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist, hat in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit! Ob Sie zu diesem Personenkreis gehören, ist aus Ihren mageren Zeilen leider nicht zu entnehmen!

Sollten Sie also nach dem 1.1.1961 geboren sein, müßen Sie in Ihrer eigenen Krankenakte glasklar und sehr detailliert nachweisen, daß Ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

da ich in der Lage wäre mindestens 6 Stunden eine leichte Arbeit aufzunehmen. Was nun,

Antwort:

Es liegt nun an Ihnen, der DRV an Hand Ihrer eigenen Krankenakte nachzuweisen, daß Sie nach wie vor nicht leistungsfähig sind, (  daß Ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist  ), wenn Sie weiterhin eine volle Erwerbsminderungsrente von der DRV beziehen wollen!

Von was kann ich leben,bekomme ich ALG 2, nach 2 Jahren EU Rente?

Antwort:

Hier hat niemand Einblick in Ihre Akten, ohne kompetenten Rechtsbeistand werden Sie ggf. auf keinen grünen Zweig kommen!

http://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Klären Sie mit Ihrer Agentur für Arbeit, ob Sie Anspruch auf ALG 1 haben im Zusammenhang mit dem laufenden Widerspruchsverfahren gegen den abgelehnten Rentenbescheid!

In diesem Fall käme für die Dauer des Verfahrens ggf. die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung zum Tragen:

http://www.vdk.de/kv-thueringen-sued/ID57086

http://www.ra-buechner.de/newsarchiv/newsdetail/bsg-zur-nahtlosigkeitsregelung-des-145-sgb-iii-verpflichtung-zur-fortzahlung-von-arbeitsloseng.html

Wenn Sie in einer finanziellen Notlage sind, ist ggf. das Sozialamt in Wohnortnähe für Sie zuständig, dort sollten Sie sich beraten lassen betreffs Hilfe zu, Lebensunterhalt!

http://www.gruene-hilfe.de/haeufige-fragen-an-die-gruene-hilfe/beratungshilfe-und-prozesskostenhilfe/

https://www.youtube.com/user/hubkon

https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Da ist die Frage ob noch aus der Zeit vor der EU Rente ein Anspruch auf ALG1 besteht,aber ist das nicht der Fall dann hast Du auf jeden Fall Anspruch auf ALG2.Wenn Du gegen den Bescheid keinen Widerspruch einlegen möchtest solltest Du umgehend zum zuständigen Arbeitsamt gehen und Dich arbeitssuchend melden.

Erst mal arbeitssuchend melden!

Das Jobcenter wird dir sagen, worauf du Anspruch hast!

Hast du Wiederspruch eingelegt ? Und auf eine neue Begutachtung bestanden ?

Ich denke schon, dass Du ALG II bekommen kannst - schließlich kannst Du nicht verhungern.

Geh mit dem Bescheid einfach mal zum Jobcenter.