Erwerbsminderungsrente abgelehnt was nun?

6 Antworten

Wir haben das auch durch. Meinem Mann wurde von Seiten seiner Ärztin, der Krankenkasse und schlussendlich dem Arbeitsamt (weil länger als 2 Jahre krankgeschrieben) ins Gewissen geredet, er solle doch endlich Erwerbsminderungsrente beantragen.

Nach endlosen Formularen etc. dann der Termin beim Arzt der Rentenkasse. Natürlich wurde die Rente abgelehnt. Allerdings wurden seine 30% Invalidität dann gleichgestellt mit einer 50% Invalidität. So konnte er dann langsam wieder an seiner alten Arbeitsstelle anfangen. Der Chef konnte ihm nix mehr wegen der Ausfallzeiten (Krankheit, Arztbesuche etc.) und er kann Pause machen, wenn er es braucht. Auch auf die Kündigungfristen hat es eine für ihn positive Auswirkung.

Mittlerweile arbeitet er seit einem Jahr wieder und es geht überraschend gut. Natürlich schluckt er immernoch schwere Anti-Depressiva, aber so langsam kann er die auch reduzieren. Leider immer mit Ausfallzeiten, da er dann auf Entzug kommt.

Für ihn war es gut, dass er keine Rente bekommen hat. Ich denk das hätte ihm mehr zugesetzt, als wie sich zu überwinden wieder mit der Arbeit anzufangen. Da war auch ein großes Stück Angst mit dabei zu versagen.

Natürlich ist es bei dir noch eine größere Hürde, weil du schon so lange Rente bezogen hast und (davon geh ich aus) erstmal wieder einen Job finden musst.

Ich wünsche Dir trotzdem alles erdenklich Gute und hoffe für Dich, dass auch Du den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben schaffst.

HAllo,

nach dem Widerspruchsverfahren geht es zum Sozialgericht.

Beim Sozialgericht werden alle bisherigen Unterlagen geprüft.

Mit dem Alter 44 Jahre hast du keinen Berufsschutz mehr, das heisst die DRV hat geprüft wieviel Stunden du in einer 5 Tagearbeitswoche irgendeine Tätigkeit ausüben kannst.

Daher muss man keine Tätigkeit seit 2001 mehr nachweisen.

Ihr musst glaubhaft nachweisen können das Deine Leistungsvermögen unter 3 Stunden für irgendeine Tätigkeit gesunken ist.

Das ist eine arbeitsmedizinische Beurteilung, deine behandelnden Ärzte haben das hoffentlich so gesehen (meistens nicht) denn deprissive Versicherte können ohne psychsiche Belastung noch arbeiten.

Selbst wenn du arbeitsunfähig bist, spielt ds noch nicht die ausreichende Rolle.

Ich würde den Weg zum Sozialgericht gehen, aber mich einem FAchanwalt für Sozialrecht, weil man da schon mehr spezialisiert sein muss.

Beste grüße

Dickie59

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Drei negative Gutachten. Dein Anwalt sieht scheinbar auch keine Möglichkeit.

Also: ALG II beantragen, wenn du nicht arbeiten kannst und Geld benötigst.

Dein Anwalt sollte dich da besser beraten können als alle hier zusammen.

Im Zweifelsfall bliebe dir nur übrig entweder Hartz4 zu beantragen oder es doch noch mal mit Arbeit probieren.

Was sagt denn dein Anwalt dazu? Er muss dir doch etwas dazu geraten haben