Erhebung von Grunderwerbsteuer bei Pachtgarten?

4 Antworten

Hast du dem Vorpächter z.B. die Gartenlaube ( oder die Bäume ) für 5.000.- Euro abgekauft?

Dann wirst du wohl 5% vom Kaufpreis der Immobilie bezahlen müssen, also 250.- Euro. Das Grundstück hast du nur gepachtet, es geht also nur um die Gartenlaube.

Der Vorpächter hat keine Immobilie gekauft, deshalb hatte er nie einen Bescheid erhalten.

Der Vorstand sollte sich aber auskennen, oder bist du der erste Käufer einer im Kleingarten vorhandenen Laube.

Falls es aber nur um die Gartenlaube geht, hätte der Verfasser des Schreiben dir aber eine verständliche Auskunft geben können.

Die Vorpächterin hatte den Garten inkl.bestehender Laube auch im Rahmen des Pachtvertrages bzw. nach der Wertermittlung durch einen Schätzer gepachtet. Sie hatte auch keine Grunderwerbsteuer zahlen müsen.Ich habe den Pachtgarten inkl.Laube doch auf einem Pachtgrundstück,d.h.sie ist und wird nie mein Eigentum,das wiederum bedeutet, ich habe keine Eigentumsimmobilie erworben und werde sie bei Kündigung des Pachtvertrages verlieren bzw.abgeben.Desweiteren handelt es sich um den Kaufpreis für den kompletten Garten(verbliebenes Mobiliar,An-/Bepflanzungen,Gartendeko,Stühle,Hollywodschaukel,Markise,Ein-bauküche,Umzäunung,viele z.T.hochwertige Gartengeräte usw.).

Die jährliche Pacht (Erhebung durch den Kleingartenverein) und die Erhebung des Grundsteuermessbetrag (vom Finanzamt) erscheinen mir logisch,

Irgendetwas stimmt an der ganzen Geschichte nicht. Anscheinend hast du ja auch schon einen Grundsteuermessbescheid und demnach wohl auch einen Einheitswertbescheid bekommen (der Messbetrag basiert auf dem Einheitswert). Diese Bescheide werden von der Bewertungsstelle bzw. der Grundbesitzstelle (je nach Bundesland) des Finanzamts erlassen, die werden aber eigentlich nur aktiv, wenn sie eine Veräußerungsanzeige von einem Notar bekommen. Was für einen Vertrag hast du denn abgeschlossen?

Nur mal als Hinweis: Der Grundsteuermessbetrag ist kein zu zahlender Betrag, das ist lediglich die vom Finanzamt festgesetzte Grundlage für die von der Kommune erhobene Grundsteuer.

Abgeschlossen habe ich einen Einzelpachtvertrag vom Regionalverband... und mit der Vorpächterin einen vom Regionalverband vorgeschriebenen Kaufvertrag-Pächterwechsel auf der Grundlage des §433 BGB. Bei der Übergabe waren der Gartenvorstand und Schatzmeister anwesend,bei Nachfrage jetzt ist die Zahlg.einer Grunderwerbsteuer nie zuvor erhoben bzw.gezahlt worden.

@Resielein

Jetzt habe ich einen endgültigen Bescheid vom FA erhalten und soll nicht wie im ersten Schreiben verlangt nur für die Laube zahlen,nein hinzukommen die Berechnung der Grunderwerbsteuer für sämtliche Anpflanzungen,da diese einen wesentlichen Bestandteil eines Grundstückes außer den Gebääuden darstellen.Hierzu zählen Bäume mit Früchten und Pflanzen.Wozu zahle ich dann bitte noch eine Pacht?

du hast doch keine Grundstück erworben und somit brauchst du doch auch keine Erwerbssteuer zu zahlen!

Dieser Meinung war ich auch,aber lt.§2 stehen den Grundstücken Gebäude(u.a.Garagen/Gartenhäuser) auf fremden Boden gleich.

@Resielein

Passt der "Kaufpreis" zum Preis für die Gartenlaube?

@JohannesJ54

Nein,das ist der Gartenkomplettpreis.Der Preis für die Laube macht ein Drittel des Preises aus,der Rest ist für Mobiliar,An/Bepflanzungen,Gartengeräte...

@Resielein

Jetzt habe ich einen endgültigen Bescheid vom FA erhalten und soll nicht wie im ersten Schreiben verlangt nur für die Laube zahlen,nein hinzukommen die Berechnung der Grunderwerbsteuer für sämtliche Anpflanzungen,da diese einen wesentlichen Bestandteil eines Grundstückes außer den Gebääuden darstellen.Hierzu zählen Bäume mit Früchten und Pflanzen.Wozu zahle ich dann bitte noch eine Pacht?

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@Resielein

Jetzt habe ich einen endgültigen Bescheid vom FA erhalten und soll nicht wie im ersten Schreiben verlangt nur für die Laube zahlen,nein hinzukommen die Berechnung der Grunderwerbsteuer für sämtliche Anpflanzungen,da diese einen wesentlichen Bestandteil eines Grundstückes außer den Gebääuden darstellen.Hierzu zählen Bäume mit Früchten und Pflanzen.Wozu zahle ich dann bitte noch eine Pacht?

Mit der Rechnung wirst du eine Rechtsmittelbelehrung erhalten haben... Lege Rechtsmittel ein und lasse die Sache prüfen.

Finanzämter schicken keine Rechnungen, sondern Bescheide. :-)

Es ist keine Rechnung sondern ein Schreiben mit einem Betreff,den Schriftsatz dass ich von...einen Garten erworben habe und der Erwerb von Grundstücken dem lt.Grunderwerbsteuergesetz §1 Abs.1Nr.1unterliegt. Nach §2 Abs.2Nr.2 stehen den Grundstücken Gebäude(Gartenhäuser)auf fremden Boden gleich.Desweiteren geht es um Auskunftspflicht lt.§§90 und 93 der Abgabenordnung.

@Resielein

D.h. das Finanzamt prüft noch, ob überhaupt Grunderwerbsteuer festzusetzen ist. An deiner Stelle würde ich einen Termin ausmachen und versuchen, die Angelegenheit zu klären.

PS: Die Sache mit dem Grundsteuermeßbetrag ist mir aber immer noch ein Rätsel.