Erfahrungen mit Erbteilkäufern?

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Die machen meiner Meinung nach dann genau das, wovor ihr euch scheut: Betreiben die Teilungsversteigerung und wollen damit auch noch Geld verdienen.

Warum kommt keine Einigung zu stande: Nicht einig über den Wert oder kann Nr.3 die beiden anderen nicht auszahlen?

Doeppschi 
Fragesteller
 07.07.2018, 18:33

Nr. 3 wohnte bisher immer nur gelegentlich dort, wenn sie frei hatte , hat aber noch eine Wohnung in HH.

Nun ist sie aber in Rente und hatte sich so schön ausgemalt, nach wie vor ohne Nutzungsausgleich dauerhaft da zu wohnen.Wie sie darauf kommt, wissen wir nicht, weil Nr. 3 seit dem Tag, an dem die Tochter des verstorbenen Bruders der Schwester sagte, dass sie ihr Erbe auf jeden Fall zu Geld machen will, nicht mehr mit uns spricht. Von ihrem Anwalt bekamen wir die Nachricht, dass alles über ihn laufen soll.
Bloß leider antwortet der Anwalt auch nicht auf unsere Briefe,und das seit 3 Monaten, wir möchten doch eigentlich nur mal ein vernünftiges Gespräch mit allen 3 Erben führen, was bisher noch nicht stattfand.

Ob sie Geld hat, uns Miterben auszuzahlen, wissen wir nicht.Seit dem Tod der gemeinsamen Mutter hatten wir zu den Geschwistern keinen Kontakt mehr.

Einen Schätzer wollte Nr. 3 bisher auch nicht reinlassen, selbst die Tochter vom verstorbenen Bruder durfte noch nicht ins Haus, um den Nachlaß ihres Vaters zu sichten, angeblich, weil Nr. 3 ihre Wohnung nicht abschließen kann.

Es ist wirklich eine verzwickte Geschichte.Wir sind nun auch kurz davor, den Weg der Teilungsversteigerung zu gehen, wenn wir nicht bald etwas von ihrem Anwalt hören.Sie hat uns ja noch nicht mal ein Angebot gemacht, über das wir hätten verhandeln können.

Auf jeden Fall schon mal Danke für die Rückmeldung.

kabbes69  08.07.2018, 14:07
@Doeppschi

also Erben aus 2 Generationen: und eine Generation hatte sich bereits vor der Auseinandersetzung gedrückt? Wenn der Erblasser ( Bruder von Nr. 3?) eine Tochter hat: entweder

a) ein hausgemachtes Problem über Testament oder

b) Eigentümer des Hauses war noch ein Elternteil des Verstorbenen? mit Wohnrecht für die Tante , Nr. 3 , ( = Schwester des Verstorbenen?) Dann sind mindestens 2 Erbfälle zu prüfen!

Um vernünftig weiter zu kommen, benötigt ihr einen aktuellen Grundbuchauszug, falls die Tante hier ein eingetragenes Wohnrecht hat: den entsprechenden Vertrag hierzu. Hat Tante Wohnrecht wird die Auswahl der Käufer sehr gering.

Hat Tante an irgendwen regelmäßig Miete gezahlt, hat sie einen Mietvertrag.

Das sind Dinge, die ihr vor Teilungsversteigerung klären solltet. Evtl wäre noch interessant, wer die Grundsteuer über die Jahre gezahlt hat.

Der Anwalt vertritt nur die Interessen seiner Mandantin und freut sich, wenn ihr nichts unternehmt und ist kein Mediator.

Was ihr unternehmen könnt, darüber kann man erst nachdenken, wenn die anderen Punkte geklärt sind. Einen Erbschein ( oder die Eröffnung eines notariellen Testament) gibt es ja offenbar : daher ist zumindest die Tochter berechtigt die Kontoauszüge des Verstorbenen anzufordern und vielleicht auf regelmäßige Zahlungen der Tante zu prüfen. Zumindest hierfür kann sie den Anwalt anschreiben, dass sie diese Dinge an Tag x sichtet und er gerne als Zeuge seiner Mandantin anwesend sein kann. ( falls noch nicht geschehen)

Doeppschi 
Fragesteller
 08.07.2018, 18:54
@kabbes69

Hallo, Kabbes 69,das siehst Du ganz richtig, der Bruder und die Schwester meines Mannes hielten vor 10 Jahren zusammen gegen ihn und da mein Mann keinen Ärger wollte und sein Bruder damals arbeitslos und insolvent war und mein Mann sich diesen Nervkram ersparen wollte, haben wir es versäumt, klare Kante zu machen.

Ein Grundbuchauszug liegt vor. Miete oder Nutzungsentgelt haben die beiden, trotz anfänglicher Aufforderung, nicht bezahlt.Die Grundsteuer scheint der Bruder bezahlt zu habe, denn mein Mann bekam jetzt eine Aufforderung, zu zahlen, haben wir aber im Amt abgewimmelt auf die Schwester.

Ein Wohnrecht ist nicht eingetragen.

Nachdem der Bruder nun verstorben ist, will seine Tochter da nun sehr schnell raus aus der Nummer und hat mir gerade erzählt, dass sie nächste Woche die Teilungsversteigerung beantragen wird .

Somit können wir da nun nichts mehr machen.

Vielen Dank aber für die vielen Tips und Anregungen.
eine gute Woche, Doeppschi

kabbes69  08.07.2018, 19:12
@Doeppschi

dann kann man der Tochter nur dringend empfehlen sich einen guten Anwalt zu nehmen!

Wenn ihr Interesse habt, könnt ihr unabhängig zu einem Anwalt und mitbieten.

ebenfalls eine gute Woche und Alles Gute :-)

Doeppschi 
Fragesteller
 08.07.2018, 19:24
@kabbes69

Ja, das ist leider das Problem, die Tochter ist so genervt von der ganzen Sache, daß sie es nun überstürzt, da rauszukommen.

Wir machen uns wohl zuviele Gedanken und sie zuwenig.

Wir wollten gemeinsam mit ihr einen Beratungstermin beim Anwalt machen, aber, sie meint, das ist veschwendete Zeit und hofft, daß, wenn sie zum Gericht geht und eine Teilungsv. beantragt, das ganze ein Selbstläufer ist und daß das Gericht alle Schritte von allein unternimmt, incl Schätzer bestellen und dafür sorgen, dass der auch reingelassen wird.Schließlich machen die das ja dauernd.Meint sie!

Wir werden uns auf jeden Fall einen Anwalt nehmen (Ich hoffte ja, mit all den guten Tips drumherum zu kommen :(

Mitbieten wollen wir auf keinen Fall , denn dann müssen wir am Ende die Schwester noch rausklagen oder vor die Tür setzen.Das ist unter Geschwistern, auch wenn zerstritten, nicht angenehm.

kabbes69  08.07.2018, 19:32
@Doeppschi

das Gutachten ist nicht das Problem, das stimmt das machen die jeden Tag, die schätzen zur Not auch ohne Besichtigung! Das größere Problem ist die Versteigerung selbst: wie hoch ist die Nachfrage, wieviele Bieter gibt es, wie kann ich einwirken, dass 5/10 oder 7/10 Grenze angesetzt werden. ....

Wenn sie sich den Anwalt nicht leisten will: dann soll sie gleich eine Schenkungsurkunde an die Tante machen, damit ist sie ihren Anteil ohne Stress los.

Der Erlös der Versteigerung minus Gutachten minus Gerichtskosten wird durch 3 geteilt.

Hat jemand damit Erfahrung? Würde mich ja interessieren, was eine Firma mit 1/3 oder 2/3 Haus macht.Ekeln die den 3. verbleibenden Erben raus?

Ihr habt derzeit keinen 1/3 bzw. 2/3 Anteil am Hausgrundstück. Das stimmt nur wirtschaftlich betrachtet, da die Erbengemeinschaft eine Gesamthandsgemeinschaft bildet. Sofern es tatsächlich Unternehmen gibt, die Erbteile abkaufen, dann werden sie daran interessiert sein, diese sobald wie möglich nach dem Erwerb zu Geld zu machen. Das heißt in eurem Fall entweder noch den letzten Erbteil günstig zu erwerben und dann anschließend das gesamte Vermögen, insbesondere das Grundstück zu verwerten oder nach Erwerb der 2/3 Erbteile die Teilungsversteigerung einzuleiten. Außerdem ist zu beachten, dass die Miterbin ein Vorkaufsrecht am Erbteil hat.

Da beim Erbteilskauf und einer etwaigen Teilungsversteigerung Kosten anfallen, wird man euch für die Erbteile (auch unter Berücksichtigung des sonstigen Risikos, das der Erwerber trägt) sicherlich nicht viel bieten und zumindest ich persönlich würde vom Verkauf Abstand nehmen.

Hat jemand damit Erfahrung? Würde mich ja interessieren, was eine Firma mit 1/3 oder 2/3 Haus macht.Ekeln die den 3. verbleibenden Erben raus?

In der Regel werden diese schlicht die Teilungsversteigerung beantragen und durchziehen.

Ob das wohl vorteilhafter ist als eine Teilungsversteigerung???

Der Vorteil ist, das sie das Geld sofort bekommen und keine Risiko tragen, der Nachteil ist, das sie nur einen Bruchteil des Geldes bekommen.

Doeppschi 
Fragesteller
 11.07.2018, 07:11

Vielen Dank für Ihre Antwort, das ist ja auch nicht das, was man will.

Wenn ich das richtig verstehe, bildet Ihr drei eine Erbengemeinschaft. Die Frage ist noch: Wird das Haus von einem Teil der Erbengemeinschaft selbst bewohnt? Wenn nicht, kann man, falls ein Teil abblockt, eine Zwangsversteigerung beantragen. Das ist bestimmt günstiger als das in die Hände einer Firma zu geben, Da fallen sicherlich Gebührenm, Provision etc. an..

Doeppschi 
Fragesteller
 07.07.2018, 18:43

Siehe meine Antwort auf Kabbes 69. Aber, da habt Ihr sicher Recht, wenn die auch nur eine Teilungsversteigerung anleiern und dafür sicher reichlich Gebühren nehmen, dann können wir es ja auch selbst machen.Ich dachte nur, die Teilungsversteigerung wäre eigentlich die allerletzte Lösung, nach dem alle Gespräche im Sand verlaufen sind, aber wir hatten ja noch gar kein gemeinsames Gespräch .Ich weiß nicht, wie lange der RA noch meint, nicht antworten zu müssen.Vom Verkauf an eine Firma hatte ich mir erhofft, dass die sich dann mit der Schwester und dem Anwalt rumärgern müssen.