Eingruppierung TvöD - Bürgeramt

4 Antworten

Hallo Mondlicht82,

Eure Situation ist wirklich schwierig.

Entgeltgruppe 5 oder 6 (das Eingruppierungsrecht richtet sich ja noch nach den BAT-Eingruppierungsregeln, also Eingruppierung Verg.Gr. VII, VII/VIb => EG 5, Verg.Gr. VIb => EG 6) ist bei der Aufgabenvielfalt wohl erreichbar.

Gibt es Unterstützung für jemanden bei Euch, der Gewerkschaftsmitglied ist ? Oder mal den Personalrat einer größeren Kommune anrufen, wegen Infomaterial. Dann müsstest Ihr Euch selbst einmal mit Eingruppierung beschäftigen.

Außerdem möglich: Einen schriftlichen Antrag auf Bewertung der Stelle und Höhergruppierung stellen. Hier muss der Arbeitgeber reagieren. Grundlage ist eine von Euch zu erstellende Stellenbeschreibung, in der die Aufgaben strukturiert dargestellt werden und - das ist häufig das Schwierigste - auch Zeitanteile der jeweiligen Tätigkeiten festgestellt werden müssen.

Alles Gute, Martin

Ist doch von Gemeinde zu Gemeinde völlig unterschiedlich und kommt auf das genaue Aufgabengebiet an.

EG 3 ist extrem wenig; unsere Leute (kleine Gemeinde, Tätigkeiten ähnlich wie beschrieben) sind in EG 5 bzw. EG 6 eingruppiert. Es kommt auch auf die ausbildung an. Seit ihr beim Arbeitgeberverband, dann kann man da auch mal nachfragen.

Das kommt auf die genauen Tätigkeiten an. Wenn ihr unzufrieden seid, dass lasst die Eingruppierung überprüfen. Man kann sich dazu an die Personalstelle wenden oder aber beim Personalrat um Unterstützung bitten.

Personalamt geht bei uns leider nicht. Da herrscht sozusagen Krieg. Personalamt gegen den Rest der Belegschaft. Personalrat kann man in der Pfeife rauchen. Tätigkeit hab ich ja oben berschreiben. Alles Sachbearbeitung.

@mondlicht82

Nein, die Beschreibung reicht nicht, die genauen Tätigkeiten und das Maß der Verantwortung ist von Bedeutung... Wie seid ihr denn eingruppiert und wie lange macht ihr das schon?

@angy2001

EG 3! seit ca. 1 1/2 - 2 Jahren.