Einbürgerung und eingestellte Verfahren?

2 Antworten

Eingestellte Verfahren sind keine Vorstrafen. Nur laufende Verfahren behindern bis zu ihrer Einstellung oder Verurteilung vor Gericht die Einbürgerung.

Das ist gut möglich. 

Du hast zwar keine Vorstrafen, bist jedoch strafrechtlich gleich zwei Mal negativ aufgefallen. Es könnte durchaus negative Auswirkungen auf die Bewilligung deines Einbürgerungsantrages haben.