Eigentümergemeinschaft: wer trägt den Schaden?

2 Antworten

Das ist mit solchen Leuten immer ein besonderes Ärgernis und geht endet auch oft vor Gericht.

Ich habe selbst eine ETW in einer Eigentümergemeinschaft von 6 Parteien und hatte mal eine in einer von 14 Parteien. In beiden war es so geregelet, daß Fenster und Dach zum Allgemeineigentum gehört. Jede Eigentümergemeinschaft ist nach WEG verpflichtet für Reparaturen an Allgemeineigentum Rücklagen zu bilden. D.h. jede Partei zahlt monatlich auf ein gemeinsames Konto oder Sparbuch ein, daraus werden dann solche Sachen bezahlt.

Wir hatten dann auch einen so ähnlichen Fall, die Fenster wurden dann aus den Rücklagen bezahlt, genauso ist es auch wenn das Dach undicht wird oder auch eine Wasserleitung Cu-Fraß hat.

Meine Frau hatte ebenso mal eine ETW, dort war auch ein Dachfenster gealtert, da haben wir die Miteigentümer garnicht nachgefragt, ob wir das aus der Rücklage erneuern, ich habe für 400 EUR ein neues gekauft und eingebaut, da war es mir die Diskussion nicht wert.

Aber ich denke, ihr werdet es Euch teilen müssen. Frag aber mal Euren VErwalter, wenn das nicht gerade einer Eurer Miteigentümer ist sondern jemand, der das öfter macht, kennt er sich mit dem WEG auch aus und kann Euch gezielt unterstützen.

Sowohl das Dach, wie auch das Fenster sind gemeinschaftliches Eigentum.

Insofern spielt es überhaupt keine Rolle, wenn der Eigentümer der Dachwohnung diese vergammeln läßt. Es ist schließlich sein Sondereigentum und solange aus diesem Sondereigentum heraus kein Schaden für das gemeinschaftliche Eigentum entsteht, hast du und die WEG hier keinerlei Rechte.

Vielmehr würde ich den Verwalter mal am Schlafittchen packen und ihn fragen, wann er denn gedenkt die Instandsetzung der Fenster und des Daches auf die Tagesordnung zu setzen.