Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse, muss ich dennoch verfahrensgebühr etc. zahlen?

3 Antworten

Ja, weil bei Deinen Dir entstandenen notwendigen Auslagen handelt es sich um die Anwaltsgebühren, während die Gerichtskosten zu Lasten der Staatskasse gehen.

Dein Anwalt hat eine Grundgebühr von 100,00 € sowie eine Gebühr für das Verfahren vor der Bußgeldbehörde/Verwaltungsbehörde in Höhe von 160,00 € und für die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht ebenfalls in Höhe von 160,00 € berechnet; dazu Auslagen und die 19% Umsatzsteuer. Alles die Regelgebühr oder auch mittlere Rahmengebühr also im mittleren Bereich.

Kannst ja Deinen Anwalt mal fragen, ob er mit 400,00 € auch einverstanden wäre.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kosten des Verfahrens sind NICHT deine Auslagen für eine Verteidigung.

Kein Verkehrs-RS am Start gehabt? Wenn doch fiele nur die SB an.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja da steht aber auch, dass deine notwendigen kosten - wie Anwalt - du selber zu zahlen hast

Die anderen Dinge würde ich den Anwalt einfach Mal fragen. Der weiß es