Kosten des eingestellten Verfahrens selber tragen?

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Falsch Parken ist im Verwarnungsbereich, hier fallen keine Kosten an.

Im Bußgeldverfahren jedoch schon. Durch Einleitung des Bußgeldverfahrens fallen zusätzliche Kosten an, die nach Einstellung als Kostenbescheid mitgeteilt werden.

Verfahrensablauf:

- OWi wird festgestellt (vermeintliches falschparken)
- Verwarnungsverfahren wird eingeleitet (sehr oft durch Nachricht/Zahlschein am parkenden Kfz)
- Feststellung, das Verwarnung nicht gezahlt wird (aus welchem Grund auch immer, auch wenn du gar keine Kenntnis vom Verwarnungsangebot hattest)-

Abgabe an Bußgeldstelle
- Beginn des (eigentlichen) Bußgeldverfahrens
- Prüfung, ob Ermittlungen erfolgversprechend sind ==> wenn die Parkscheinautomaten defekt sind, höchstens Ermittlungen, ob das tatsächlich so war
- Einstellung des Bußgeldverfahrens
- Erlass des Kostenbescheides.

Bei den Kosten handelt sich hierbei um eine kommunale Verwaltungsgebühr.

Definition: Bei der Verwaltungsgebühr handelt es sich in Deutschland um eine öffentlich-rechtliche Gebühr in Form einer finanziellen Gegenleistung für eine Amtshandlung oder sonstige Verwaltungstätigkeit einer Verwaltung.  Die Kosten und Gebühren für einzelne Handlungen der staatlichen Verwaltung (Bund und Länder) sind in Gebührenordnungen festgelegt, die Kosten und Gebühren der kommunalen Verwaltung (Kreise, Städte und Gemeinden) in sogenannten Verwaltungskostensatzungen oder Gebührensatzungen.

Rechtsgrundlage für die Kosten ist also weder das OWiG nach die StPO.


Einstellung im Ermittlungsverfahren:

Ziel der Einschaltung eines  Verteidigers ist (in den meistenFällen) die frühest mögliche Beendigung des Strafverfahren, also dieEinstellung noch im Ermittlungsverfahren. Leider sieht dasStrafprozeßrecht genau in diesem Falle keine Erstattung der Kosten des Beschuldigten vor.

Ziel der Einschaltung eines  Verteidigers ist (in den meistenFällen) die frühest mögliche Beendigung des Strafverfahren

Was für ein Strafverfahren? Es wurde doch gar kein Strafverfahren eingeleitet.

@TheGrow

Woher weißt Du das? Bekannt mit dem FS?

Siehe :§ 46 OWiG - Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren

(1) Für das Bußgeldverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, sinngemäß die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des
Jugendgerichtsgesetzes....

Quelle: http://dejure.org

@FragaAntworta

Ich brauche nicht mit dem Fragesteller bekannt zu sein um zu wissen, dass es sich hier um kein Strafverfahren handelt.

Und in dem von Dir angeführten § 46 steht drin:

... soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt,....

Und genau hier liegt der Knaxpunkt, denn was die Gebühren und Auslagen angeht, hat das OWiG eigenen Bestimmen im Bezug auf die Kostenfestsetzung und die sind in den §§ 105 - 108 des OWiG zu finden.

@TheGrow

Richtig, aber darum ging es auch nicht, zudem ist es doch so, dass dieser Kostenbescheid u. U. unberechtigt ist und angefochten werden kann. Es muss ja nur festgestellt werden, dass dieses Verfahren (Zufrieden?) auch fehlerfrei durchgeführt wurde, denn eigentlich ist bei einem defekten Parkautomaten und der richtigen Verhaltensweise eben kein Bußgeld fällig.

@FragaAntworta

Da stimme ich Dir allerdings voll und ganz zu.

Kann ja nicht sein, dass einem die Kosten für das Bußgeldverfahren (zumal es sich nur um die Auferlegung eines Verwarnungsgeldes und nicht um ein Bußgeld handelte) auferlegt werden, wenn man sich nicht verkehrswidrig verhalten hat.

@TheGrow

Sehr schön, wenn man sich am Schluss auch noch einig wird.

Das stimmt schon, Streitwert + Bearbeitungsgebühren.... Pech gehabt !!

Aber wenn das Verfahren zu meinem Gunsten eingestellt wurde, wie kann es sein dass ich am Ende den Schaden habe?

@MonkeyKing

Du mußt nun keine 10 Euro Strafe mehr bezahlen, dafür aber 23,50 Euro für Richter ,Verwaltung Bearbeitung etc...

@lazyjo

Muss ja keinen Sinn machen... :p

@MonkeyKing

Die Leute, die du mit dem Verfahren beschäftigt hast, wollen doch auch am Monatsende ihr Gehalt.

@lesterb42

Mir kommen die Tränen...

Nach welchen Paragraphen ist den eingestellt worden ?

§46 StVO Absatz 1