Dauer bis zur Testamentseröffnung?

1 Antwort

Es kann sich wohl nur um angebliche oder behauptete Überlastung des NG handeln. Sie sollten persönlich dort vorsprechen und auf Erledigung drängen. Anscheinend hat ihr Anwalt einen Errbsvheinsantrag gestellt statt zunächst auf die Eröffnung zu drängen