Darf meine Schwester bei mir wohnen und muss ich denVermieter fragen?

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Du musst zwingend zuvor (mit Begründung und Benennung der Person) die Zustimmung des Vermieters einholen. Ohne diese wäre hier eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte gegeben die dem Vermieter das Recht gäbe, fristlos deinen Mietvertrag zu kündigen.

Ja musst du