Darf meine Schwester bei mir wohnen und muss ich denVermieter fragen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du musst zwingend zuvor (mit Begründung und Benennung der Person) die Zustimmung des Vermieters einholen. Ohne diese wäre hier eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte gegeben die dem Vermieter das Recht gäbe, fristlos deinen Mietvertrag zu kündigen.

"Aufnahme von Geschwistern, Eltern, Schwiegereltern in die Wohnung - Erlaubnis des Vermieters

Vor der Aufnahme von Geschwistern, Eltern, Schwiegerleuten und anderen Verwandten muss die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden."

Quelle:

https://www.promietrecht.de/Mitbewohner/Familienmitglieder/Familienmitglieder-im-Mietrecht-wer-darf-in-die-Wohnung-einziehen-E1146.htm

Woher ich das weiß:Recherche

Für Eltern, Kinder und Ehegatten bedarf es keiner Erlaubnis, lediglich der Information.

Ja musst du