Darf eine Neubauwohnung ohne Bauabnahme seit 4 Jahren vermietet werden?

5 Antworten

Das mit der Bauabnahme braucht Euch nicht zu stören. Wohne seit Jahrzehnten in einem Haus, das nie abgenommen wurde...

Die Mängel müssen Euch gar nicht wirklich berühren, da Ihr bisher problemlos drin wohnen konntet. Es kommt auf die Mängel an.

Sind es Mängel, die die Bewohnbarkeit nicht zulassen würden, was ich mir kaum vorstellen kann, müßtet Ihr ggf. sofort ausziehen, aber der Vermieter wäre Euch gegenüber haftbar.

Sind es aber Mängel der Art, dass der Vermieter problemlos nachbessern kann, habt Ihr erst mal keinen Nachteil.

Solche Mängel könnten z. B. eine weit schlechtere Dämmung, als vorgeschrieben sein, Bauteile, wie z. B. Dachgauben, Terrassen, Balkone, die so nicht im Plan stehen oder mit anderen Abmessungen gebaut wurden, als vorgesehen.

Entwässerung nicht, wie vorgeschrieben uvm.

All das beeinträchtigt Euch nicht und der Vermieter kann nun zusehen, dass er entweder nachträglich Genehmigungen bekommt oder die falschen Teile korrigiert. Verbunden vielleicht mit einer Geldstrafe, die Euch aber nur dann stört, wenn er deswegen künftig mehr aus der Vermietung erzielen muss.

Also. Eine verspätete Abnahme durch das Bauamt/Stadt kann schon mal vorkommen, hatten wir auch gerade. Wir waren fertig, das Amt ausgelastet, die zuständige Person dann krank, dann gab es einen Wechsel beim Personal ... und so vergingen die Jahre. Aber falls es Mängel gibt, betreffen die nur die WEG und (erstmal) nicht die Mieter, denn Mieter mieten wie gesehen, also im Ist-Zustand und nicht wie zum Käufer (Vermieter) vertraglich festgelegten Soll-Zustand. Erst wenn die festgestellten Mängel einen (gravierenden) Einfluss auf die "Qualität" des Mietverhältnisses hätte, würde evtl. ein Kündigungsgrund innerhalb dieser 4 Jahre eintreten. Dazu könnte ich mir z.B. vorstellen, dass ihr im 10. Stock wohnt und aber der Aufzug aufgrund der Mängel "langfristig" stillgelegt werden müsste. Das würde einen unzumutbaren Zustand bringen, der (sicher) zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses berechtigen würde. Welche Beeinträchtigungen habt ihr denn?

Nein. Jedenfalls könnt ihr das nicht eurerseits mit der Begründung der fehlenden Abnahme. Euer Mietvertrag hat unabhängig davon seine rechtliche Gültigkeit.

Es ist der Vermieter, der möglicherweise ein Problem hat. Denn wenn von Seiten der Behörden verfügt wird, dass das Haus nicht bewohnt werden darf und ihr ausziehen müsst, dann kann der Vermieter den Vertrag nicht erfüllen. Das würde bedeuten, dass er euch zum Schadenerstz verpflichtet ist für euren Aufwand des Umzugs und einer ggf. teureren Miete.

Ihr könnt aber mal den Mietvertrag von einem Anwalt anschauen lassen. Gerade bei Zeitverträgen und Verträgen mit Kündigungsausschluss werden oft Fehler gemacht, wodurch so eine Vereinbarung unwirksam werden könnte. Gerade bei 4 Jahren Kündigungsausschluss. Das ist die maximale Zeit, die ein Gericht erlaubt bei einem Formularvertrag, jedoch rechnet sich diese Zeit immer ab Vertragsunterzeichnung und nicht ab Mietbeginn. Nur um ein Beispiel zu nennen.

Wenn die Mängel nicht innerhalb kürzester Frist behoben werden können, wäre das ein Grund für eine vorzeitige Kündigung. Dann wäre sogar Schadensersatz möglich, wenn ihr arglistig getäuscht worden seid,

Ohne Rechtsanwalt könnte das aber ein Problem werden.

.... wie? Mit der Nutzung ist die Abnahme doch automatisch erledigt, so die mir vorliegenden Urteile.