Dachwohnung kaufen. Wären wir als Eigentümer für Schaden am Dach verantwortlich?

7 Antworten

Zuerst müsst ihr Euch erkundigen, ob der Ausbau des Dachraums zu Wohnzwecken baurechtlich zulässig ist. Ist es nämlich meistens aus bauplanungsrechtlichen und/oder bauordsnungsrechtlichen Gründen nicht.

Danach müsst Ihr Euch um Wärmedämmung und Schallschutz zur darunterliegenden Wohnung kümmern; das ist nichts für Baumarktverkäufer, sondern nur etwas für Fachleute (EnEV, Schimmelvermeidung, Statik etc.)

Und wenn Ihr kaufen wollt braucht ihr das Einvernehmen aller Miteigentümer und ggfs eine Änderung der Teilungsgenehmigung.

Und wenn ihr mieten wollt solltet Ihr euch vergewissern, dass ihr die Baukosten "abwohnen" könnt ohne gekündigt zu bekommen.

Also an viele Sachen denken, damit ihr nicht reinfallt!

Immofachwirt  06.11.2013, 13:02

Sag mal, hast du eigentlich die Frage richtig verstanden?

Es geht hier nicht um den Ausbau des Daches, sondern um die Frage ob der Eigentümer der Dachgeschosswohnung die Kosten einer Instandhaltung oder Instandsetzung am Dach alleine tragen muss, oder ob die Wohnungseigentümergemeinschaft diese Kosten trägt.

Und jemand der eine Wohnung kauft, wird wohl seine eigene Wohnung kaum mieten.

Seehausen  06.11.2013, 16:00
@Immofachwirt

Sag mal, liest Du die Frage nicht? Dort steht etwas von dazugehörendem nicht ausgebautem Dachboden! Das "Immobilienfachwirte" sich nicht ums öffentliche Baurecht scheren ist bekannt, die Käufer leiden regelmäßig darunter.

Ein Dach ist gem. § 5 Abs. 2 WEG nicht Sondereigentumsfähig.

Das bedeutet, dass es immer im gemeinschaftlichen Eigentum steht. Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung, wonach ein Wohnungseigentümer verpflichtet wäre, Schäden am Dach auf eigene Kosten instand zu setzen oder zu halten, wäre ein Verstoß gegen § 14 Abs. 1 WEG und treuewidrig im Sinne des § 157 BGB treuwidrig.

Somit könnt ihr beruhigt weiter planen, denn an den Kosten einer Dachsanierung braucht ihr euch nur in Höhe eures Miteigentumsanteils beteiligen.

Wenn ihr im Dachgeschoss eine 10kg Bombe zündet dann ja.

Wenn der Schaden nicht durch euch verursacht wurde, dann muss der Vermieter bzw. in diesen Fall der Eigentümer des Hauses sich im die Reperatur kümmern. Das gilt generell für alle Dinge in der Wohnung die dem Vermieter gehören. Kleine Dinge kann er euch auf eigene kosten reparieren lassen. Nur mal so grob..

HerrWagner  05.11.2013, 15:32

Natürlich hat der Mieter dadurch Kosten, welcher er in Zukunft eventuell auf den Mietpreise aufschlagen kann.

Immofachwirt  06.11.2013, 12:59
@HerrWagner

... wenn jemand eine Eigentumswohnung kauft, ist er Eigentümer und kein Mieter.

Für das Dach ist im Allgemeinen die Eigentümergemeinschaft verantwortlich, da ja alle darunter wohnen.

incilove 
Fragesteller
 05.11.2013, 15:28

vielen dank. Wirt es dann mit dem Hausgeld verrechnet das wir zahlen? oder kommt noch ne extra zahlung auf uns zu, für reparaturen? !

Tabaluga1961  05.11.2013, 15:50
@incilove

das wird über den Beschluss geregelt.

Seehausen  05.11.2013, 17:49
@incilove

Die Eigentümergemeinschaft muss Rücklagen bilden, aus denen Reparaturen bezahlt werden. Wenn nicht genug da ist muss anteilig umgelegt werden (Sonderzahlungen).

Wenn ihr sie " KAUFEN " wollt, dann entsteht eine Eigentümergemeinschaft und dort wird in einem Vertrag geregelt, wer für welche Kosten aufkommt. I. d. R. werden die Kosten auf die einzelnen Eigentümer verteilt.

Seid ihr Mieter, geht euch dies nichts an. Dann ist der Eigentümer für die kosten verantwortlich.

Donnerluettchen  05.11.2013, 15:30

Besser und kürzer hätte ich es auch nicht schreiben können :-)

ImmoprofiJL  05.11.2013, 23:30

FAST richtig. Wenn die Wohnung zum Verkauf steht, entsteht keine Eigentümergemeinschaft, sondern es gibt sie bereits.

Weiterhin ist -wie Tabaluga1961 anmerkt- das Dach auf jeden Fall Gemeinschaftseigentum, Reparaturen sind außer bei Verschuldung durch Dritte also sowieso aus der Instandhaltungsrücklage oder durch Sonderumlagen zu finanzieren, definitiv aber nicht vom Eigentümer der DG-Wohnung allein zu tragen.

Immofachwirt  06.11.2013, 12:57

Wenn ihr sie " KAUFEN " wollt, dann entsteht eine Eigentümergemeinschaft...

Eine Eigentümergemeinschaft entsteht gem. § 3 oder § 8 WEG durch Teilung oder Einräumung und Verkauf mindestens einer Wohnung.

...und dort wird in einem Vertrag geregelt, wer für welche Kosten aufkommt.

Im Prinzip richtig, im Zusammenhang mit dem Dach aber nicht. Die Kosten der Instandsetzung und Instandhaltung für das Dach des Gebäudes können auch nicht via Vertrag einzelnen Wohnungseigentümern aufgehalst werden, sondern müssen immer von der Gemeinschaft getragen werden.