Bundeskleingarten Gesetz bis 400qm?

3 Antworten

Hi,

du solltest ersteinmal abklären was genau du wirklich gekauft hast!

Ein Schrebergarten: Voraussetzung dafür ist zunächst die Mitgliedschaft in einem örtlichen Kleingartenverein. Zudem gelten die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes. Völlig egal wie groß der Garten ist.

Ein Gartengrundstück hat den Vorteil, dass sich der Besitzer nicht den Regeln des Bundeskleingartengesetzes (BKleinG) unterwerfen muss.

Sieh ins Bundeskleingartengesetz und in die Vereinsordnung. Auch wenn dein Garten größer ist als üblich, gilt er aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Kleingartenanlage als Kleingarten.

Wenn für Dein Gelände kommunale Bau-Vorschriften gelten ist das Kleingartengedönsgesetz vielleicht gar nicht einschlägig?