Boiler Geplatzt

3 Antworten

Warum hast du nach dem ersten Mal den Bolier selber angeschlossen. Hat die Hausverwaltung diesen zur Verfügung gestellt? Wenn du als Mieter an dem ersten Defekt keine Schuld trägst, hättest du nur dieHausverwaltung informieren müssen. Die hätte den Schaden beheben müssen. Es sei denn, der Boiler ist aus deinem eigenen Bestand. Als Laie hast du das Gerät unwissend falsch angeschlossen aber das schützt dich nicht davor die Rechnung zu zahlen. Oder gerade deswegen. Hier hättest gleich den Fachmann konsultieren sollen. Warum der Installateur allerdings nicht selbst geprüft hat ob es eine Niederdruckarmatur ist,entzieht sich auch meinem Verständnis. Ich würde im Fall des zweiten Boilers mal in der Firma vorsprechen und darauf beharren, dass du in Punkto Armatur unwissend Wartung somit der Installateur dazuverpflichtet ist, selbst zu prüfen, um Schaden zu vermeiden. Ohne großen Aufwand ist es wohl schwierig,die Rechnungszahlung auszuschlagen aber vielleicht bleibt es bei der Summe für das erste Gerät.

ein 5 Liter Boiler ist immer ein Niederdruck Gerät. Wenn der Fachmann hier eine Druckamatur angeschlossen hat wäre er in der Pflicht Schadensersatz zu leisten. Durch die spezielle Niederdruckarmatur wird verhindert das der Boiler platzt. Der Überdruck beim Erhitzen des Wassers wird über dem Wasserhahn abgelassen.

Matthias230991 
Fragesteller
 09.09.2013, 08:53

ich habe von wasserhähnen keine Ahnung, er hat mich ja noch extra gefragt ob das ein Niederdruckarmatur ist und ich habe ihm gesagt das ich es nicht weiss und trotzdem hat er es angeschlossen... und nach 2 Wochen hab ich eine Rechnung bekommen wo drinne steht "Es wurde festgestellt das der Schaden durch ihr verschulden verursacht wurde, da an dem Warmwasserspeicher eine nicht ordnungsgemäße Niederdruckarmatur angeschlossen wurde.

ponter  09.09.2013, 08:58
@Matthias230991

Hast du die Armatur installiert? Selbst wenn ja hätte der Fachmann die Armatur prüfen müssen. Somit liegt im zweiten Fall die Schuld beim Installateur.

Auchdazu  09.09.2013, 09:02
@Matthias230991

nun die kann ja dann nur falsch angeschlossen worden sein. Merkmal der Niederdruckamatur ist.

Du kannst nicht Warmwasser und Kaltwasser getrennt laufen lassen sondern Warm- und Kaltwasser wird über den linken Hahn eingestellt.

Im Gegensatz zur Druckamatur die erlaubt und bedingt das das kalte Wasser rechts läuft und das warme Wasser nur links.

Auchdazu  09.09.2013, 09:24
@Matthias230991

der obere Teil ist unwichtig. Du meinst er sieht unten so aus mit drei Zuläufen?

http://compare.ebay.de/like/121083822852?var=lv&ltyp=AllFixedPriceItemTypes&var=sbar

im übrigen kann der Anschluss an einen Boiler für Niederdruck nur falsch montiert worden sein. Aber das es in dem sinne wäre

da an dem Warmwasserspeicher eine nicht ordnungsgemäße Niederdruckarmatur angeschlossen wurde<

geht nicht. Höchstens die Armatur wurde nicht ordnungsgemäß angeschlossen. Das wäre aber aufgefallen weil dann die Funktion für heises oder kaltes Wasser zu mischen gefehlt hätte und beim öffnen des Wasserhahns immer zuerst der Druck aus Hahn sich entladen hätte. Also irgendetwas stimmt nicht.

Matthias230991 
Fragesteller
 09.09.2013, 10:42
@Auchdazu

Also ich habe mich noch mal im Fachmarkt wo ich den Wasserhahn gekauft habe informiert...

Ich habe einen falschen Wasserhahn unwissend gekauft mit diesen anschluss:

http://www.selbst.de/sites/default/files/pictures/Waschtisch-Armatur.jpg

Eine Niederdruckarmatur hat 3 schläuche 2 für den Boiler und 1 der direkt am wasseranschluss angeschlossen wird, heisst: das wasser was in den Boiler fliesst, läuft über den wasserhahn.

Beim ersten Boiler bin ich selber schuld da ich das falsch angeschlossen habe...

Beim zweiten Boiler ist der Handwerker schuld weil er den Fehler sofort sehen müsste und mir sagen müsste das ich einen falschen Wasserhahn gekauft habe, was er aber nicht gemacht hat...

Auchdazu  09.09.2013, 10:52
@Matthias230991

ja das ist richtig. Der Fachmann hat den falschen Wasserhahn montiert und ist somit Schadensersatzpflichtig. Es sei denn du hättest darauf bestanden das er diesen und keinen anderen montiert.

Wenn du nachweislich einen falschen Wasserhahn gekauft hast und dieser auch die Ursache für die Schäden ist,wirst du dafür aufkommen müssen,zumindest für den ersten Boiler !!! Bei dem zweiten,würde ich noch einmal mit dem Vermieter reden,denn wenn du dem Fachmann sagst,das du es nicht weist,muss dieser bei Zweifel einen neuen anbauen,wenn er es nicht so erkennen kann.Somit würde ich sagen,trifft ihm eine Mitschuld und somit würde ich auch nur die Hälfte der Kosten übernehmen,auch für den 3 Boiler.