Bewilligungsschein vom amtsgericht.
habe eine einfache Frage. Wie oft darf ein Sozialhilfeempfänger (Harz IV) die Beihilfe für die Anwaltskosten beim Amtsgericht beantragen. Eine Freundinhatte ein Problem im Bereich Mitrecht (Räumungsklage), jetzt hat sich ein anderes Problem rauskristalisiert. Brauchen wie einen neuen Bewilligungsschein. Bei dem zweiten Problem handelt es sich um Rufschädigung und Stalking von der Untermieterin. Sie möchte den Anwalt wechseln, da dieser bei dem erstem Problem leider keine Hilfe geleistet hat. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank!
5 Antworten
Beihilfe für die Anwaltskosten beim Amtsgericht
Ich kann jetzt nur vermuten, dass du Beratungshilfe meinst.
Die bekommst du in unterschiedlichen Sachen so oft, wie ein Bedürfnis an einer Beratung besteht, solange du die Anträge nicht rechtsmissbräuchlich stellst.
So oft es nötig ist und wenn es sich wie in diesem Fall um verschiedene Sachen handelt. Und ja, Ihr braucht einen neuen Berechtigungsschein für Beratungshilfe, weil es eben eine andere Angelegenheit ist.
Prozesskosten Hilfe kann für den ersten Rechtszug und für jeden Rechtsstreit nur einmal gewährt werden. Das heißt, wenn es sich um einen anderen Rechtsstreit handelt, kann die Hilfe gewährt werden. Aber nicht für einen Rechtsstreit 2 mal.
Es geht hier wohl um den Berechtigungsschein für Beratungshilfe..
Solange die Voraussetzungen für Erteilung eines Beratungsscheines erfüllt sind und es sich dabei um eine neue Angelegenheit handelt, gibt es keine Begrenzung.
Sie kann es versuchen, normalerweise wird auch ein neuer Schein herausgegeben.