Bekommen Wahlhelfer die Fahrkosten erstattet?

3 Antworten

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"Für Tätigkeiten außerhalb ihres Wahlbezirks erhalten Wahlhelfer Fahrtkosten, außerhalb ihres Wohnorts Tage- und evtl. Übernachtungsgeld nach dem Bundesreisekostengesetz." http://www.bundeswahlleiter.de/de/glossar/texte/Wahlhelfer.html

Ich muss auch morgen ran. Um achte geht's los. gähn

Wünsche Dir einen schönen Wahlsonntag!

puhh ok vielen dank ... auch dir viel spaß morgen

@blub747

Danke. :-P

@butz1510

man das war aber anstrengend -.-

hab mich einmal verzählt ... wie peinlich

@blub747

Nur ein Mal... Du Glückliche/r! ;-)

Du bekommst ein sogenanntes "Erfrischungsgeld". Außerdem können die Fahrtkosten erstattet werden, wenn man außerhalb des eigenen Wahlbezirks eingesetzt wird.

Bei uns gab es 35Euro Erfrischungsgeld