Beihilfe und Kindergeld im Ausland

2 Antworten

Ruf doch die Versicherung an. Ich meine, dass es für das eine Jahr alles normal weiterläuft. Normalerweise darf man nur 3 Monate ins Ausland und ist dann versichert. Aber wenn man einen Antrag bei der Krankenversicherung stellt und es vorher anmeldet (gilt auch für die Beihilfe) ist es auch für ein Jahr möglich. Einige privat versicherte Selbständige haben einen 2. Wohnsitz im Ausland und sind auch weiterhin normal versichert. Es gibt ja auch Menschen die für Deutsche Firmen als Teilselbständige im Ausland arbeiten und versichert sind. Da sehe ich das Problem nicht. Und wenn man den Hauptwohnsitz weiterhin in Deutschland hat, fließt auch das Kindergeld weiter. Aber auch wieder abhängig vom Einkommen. Aber da bin ich nicht wirklich ein Fachmann. Ich würde mich bei der Kindergeldstelle auch nochmal informieren.

chris250465  26.06.2012, 11:46

Die normale Krankenkasse macht das nicht. Kannst ja mal die Blue Cross Blue Shield Krankenversicherung anschauen. Die hatten wir, als wir 3 Jahre in USA waren.

masch1973  26.06.2012, 11:56
@chris250465

Krankenversicherung händeln das wohl verschieden. Ich arbeite bei einer privaten Krankenversicherung die es macht. Aber wir prüfen den Grund des Auslandsaufenthalts und erfragen die Dauer. Wenn die Gelder aus Deutscher Kasse (Arbeitgeber, Rente, etc.) in die Krankenversicherungskasse fließt, dann steht dem nichts im Wege. Die Beihilfe leistet, solange das Kind nicht selber versichert ist.

Unser Sohn macht es auch. Fuer diese Zeit gibt es keine Beihilfen u. kein Kindergeld. Er arbeitet ja auch und verdient Geld. Er ist also ein ganz normaler Arbeiter in dieser Zeit und hat sein eigenes Einkommen. Wenn du hier einen normalen Job annimmst, enden Zuzahlungen ja auch. Sobald du dann wieder hier bist u. das studieren anfaengst, bekommst du wieder Kindergeld u. Beihilfe. Ist leider so.