Bei Polizeiaussage vertan?

8 Antworten

Die Polizei kommt am Wochenende, um zu sagen, dass du einen Anhörungsbogen bekommst. Schon klar. ...

Still  11.06.2019, 08:05

Wo liegt dein Problem? Sie wollten ermitteln, wer mit dem PKW unterwegs war. Ganz normale Schutzmannsarbeit.

Sirius66  11.06.2019, 08:28

Die kommen auch Heiligabend um 21:00, wenn es nötig ist, eine Fahreridentifikation - ggf innerhalb von Fristen - vorzunehmen.

Hinterbergerin  11.06.2019, 10:03

Die haben dafür bestimmt extra ein Höflich-nachfrage-Polizeieinsatzteam. :)

liyah1990 
Fragesteller
 11.06.2019, 10:18
@Hinterbergerin

@Hinterbergerin Sie waren in der Tat sehr nett :D Ich hab aber auch direkt gesagt, dass nur ich das Auto fahre. Weil ganz ehrlich, wenn ich denen nun was erzähle von "Ich weiß nicht wer gestern mein Auto alles gefahren sein könnte" wirkt das für mich doch total merkwürdig. Da denken die sich auch "die hat was zu verbergen".

Du bist angeklagt. Deshalb solltest du gar keine Aussage machen. Egal was die Polizei von dir wissen will, sag einfach „dazu mache ich keine Angaben“. Dann wird das Verfahren entweder eingestellt oder du sagst später vor Gericht aus was du mit deinem Anwalt abgesprochen hast.

liyah1990 
Fragesteller
 11.06.2019, 08:26

@kystoday

Aber ist es nicht besser, WENN ich mich äußere (nachdem ich das mit einem Anwalt abgesprochen habe), statt gar nichts zu sagen? Wie gesagt, ich war allein im Auto, der andere eben nicht. Heißt für mich automatisch mir glauben sie eher nicht und wenn ich dann noch nichts dazu sage, dass ich im schlimmsten Fall den Führerschein weg bekomme und eine Geldstrafe.

kisstoday  11.06.2019, 08:30
@liyah1990

Es kommt bei einer Anzeige immer zu einem Gerichtsverfahren, da kannst du aussagen. Diese Anhörungen dienen nur dazu, um Beweise zu sammeln, dass du dich selbst aus Versehen belastest.

liyah1990 
Fragesteller
 11.06.2019, 08:31
@kisstoday

@kystoday ist dem so? Wird sowas nicht auch ganz häufig einfach fallen gelassen? So kenne ich es zumindest (Freunde, Kollegen, Familie etc. hatten wegen solchen "Lapalien" auch schon Anzeigen", meist wurde nichts draus).

ZuumZuum  11.06.2019, 08:32

Du bist angeklagt

Nein, ist er nicht, er ist Beschuldigter in einem Strafverfahren.

kisstoday  12.06.2019, 19:57
@ZuumZuum

Ja hast recht, ich hab mich leider geirrt.

liyah1990 
Fragesteller
 11.06.2019, 08:58

@ZuumZuum als Angeklagte sehe ich mich hier auch noch nicht. Ich hoffe einfach, dass das wegen Mangel an Beweisen alles eingestellt wird.

wiki01  11.06.2019, 16:03
Du bist angeklagt.

Blödsinn.

Ich hatte am Wochenende Besuch von der Polizei dir mir mitteilte, das ich eine Anzeige wegen Nötigung (zu dichtes Auffahren) im Straßenverkehr bekommen hätte.

Dann gehts um ein Strafverfahren und die Vorermittlungen dazu, hier konkret um die Täterfeststellung. Das geht jetzt zur Statsanwaltschaft, die ein Ermittlungsverfahren bzw. Strafverfahren einleitet oder auch nicht. Wenn sie es (wahrscheinlich) tut, wirst du dazu per Brief informiert. Eventuell erhälst du auch eine Vorladung der Polizei, um eine Aussage dazu zu machen.

Solch eine Aussage bei der Polizei ohne nähere Kenntnisse der Rechtslage und eventuell anwaltlichen Rat kann aber schnell nach hinten losgehen, weil man unbedacht Dinge sagt, die zur Feststellung einer Nötigung einem später vorgehalten werden.

Damit eineNötigung vorliegt, muss z.B. Absicht vorliegen. Es macht also schon einen gewaltigen Unterschied, ob man aus Versehen durch die Situation bedingt zu nahe kam oder ob das absichtlich war. Dann spielt die Dauer des Auffahrens eine Rolle, denn eine Nötigung muss eine gewisse Zeit anhalten. Desweiteren spielt die Frage der Zwangsausübung eine Rolle, also z.B. mit Lichthupe oder Hupe. Da wäre ein großer Unterschied, ob man die benutzt hat, um den anderena auf eine gefährliche Situation aufmerksam zu machen oder ob man ihn damit zu einem bestimmten Verhalten veranlassen wollte etc.

liyah1990 
Fragesteller
 11.06.2019, 10:15

@Hamburger02 Das mit der Dauer (bei höheren Geschwindigkeiten über eine Strecke von mind. 140m) hatte ich auch schon gelesen. Das ist hier definitiv nicht der Fall gewesen. Ich kam meinem Vordermann maximal für 2-3 Sekunden zu nahe, als er mich am Überholen gehindert hat und ich durch sein Abbremsen ebenfalls Abbremsen musste. Aber leider wie schon gesagt, er hat einen Zeugen, ich nicht. Werde später mal meinen Rechtsschutz anrufen und nachfragen wozu die mir raten. Würde mir natürlich gerne die 150 € SB sparen, weil ICH hier eigentlich die bin, die genötigt wurde... Aber nun gut. Augen zu und durch...

Hamburger02  11.06.2019, 16:24
@liyah1990

als er mich am Überholen gehindert hat und ich durch sein Abbremsen ebenfalls Abbremsen musste.

Was wiederum auch eine Nötigung sein kann oder zumindest ein gefährlicher Spurwechsel. Aber bevor du was unternimmst, würde ich erstmal ein Schreiben abwarten, denn da muss ja zumindest der genaue Vorwurf mit Ort und Zeit genannt werden. Der Vorteil eines RAs wäre natürlich, dass der Akteneinsicht erhält und dann auch die Zeugenaussage lesen kann und deren mögliche Schwachpunkte entdeckt.

Du fährst also häufiger Rücksichtslos?

Ja, da kann man schon mal was verwechseln.

Du bekommst einen Anhörungsbogen, in dem du dich äußern kannst.

liyah1990 
Fragesteller
 11.06.2019, 07:56

Wieso häufiger rücksichtslos? Wenn jemand die Spur wechseln will und mich übersieht, kann ich doch nichts dafür?

Munga01  11.06.2019, 07:56
@liyah1990

Das hast du leider nicht dazu geschrieben.

SirKermit  11.06.2019, 08:02
@liyah1990

Ob du etwas dafür kannst, kann mannur aus den konkreten Umständen ableiten und nicht nur aus deiner Sicht. Die Sicht des anderen kennen wir nicht.

Siehe aber auch: https://www.frag-einen-anwalt.de/Beim-Fahrstreifenwechsel-geschnitten-Noetigung--f268004.html

"Zum Straftatbestand der Nötigung gem. § 240 StGB:

Die Nötigung scheidet schon tatbestandsmäßig aus, da Sie durch Ihr Verhalten kein bestimmte Reaktion des Motorradfahrers erzwingen wollten.

Ein Beispiel macht das deutlich:

Wenn Sie auf der Autobahn auf der linken Spur einem vor Ihnen fahrenden Fahrzeug dicht auffahren, um zu erreichen, daß der Vorausfahrende die linke Spur verläßt, kann dieses Verhalten als Nötigung einzustufen sein.

Ihr Fall ist dagegegen vollkommen anders gelagert. Sie haben nicht aufgepaßt und das Zweirad, das sich im toten Winkel befand, übersehen. D. h., Sie hatten keinerlei Absicht, den Motorradfahrer zu irgendeinem Verhalten zu zwingen.

Deshalb haben Sie auch keine Nötigung begangen."

Ein Wechsel des Fahrstreifens und das Übersehen eines anderen Verkehrseilnehmers ist per Gesetz zunächst keine Nötigung.

nosquids  11.06.2019, 07:58

"man hat mich beim Spurwechsel übersehen und ist mir beinahe rein gefahren"

Ich habe auch mal eine Anzeige bekommen für zu dichtes Auffahren, wurde aber fallen gelassen, da sich später herausgestellt hat, dass ich rechts überholt worden bin und dier Person dann direkt vor mir rüber gezogen ist.

Man kann also garnichts zu der Situation sagen somit ist dein Kommentar mehr als Überflüssig.

ZuumZuum  11.06.2019, 08:13
@nosquids

Zu dichtes Auffahren ist aber nur eine Ordnungswidrigkeit, und kein Straftatbestand, wie die Nötigung. Die Einstellung der OWIG wird wohl eher banalere Gründe gehabt haben, als man denkt.

liyah1990 
Fragesteller
 11.06.2019, 08:07

@SirKermit es geht ja nicht um den Fall, den ich hier verwechselt habe (Fahrstreifenwechsel und Übersehen meines Autos, das war ja halb so wild und passiert halt aus Unachtsamkeit mal). Angezeigt wurde ich, weil ich jemanden auf einer zweispurigen geraden Bundesstraße am Überholen war (war schon vollständig auf der linken Spur, 3-4m hinter Fahrzeug XY auf der rechten Spur). Vor uns erstmal keine weiteren Fahrzeuge. Fahrer im Wagen XY sieht das ich ihn überholen will, blinkt links und schert direkt aus, bremst dann noch leicht ab und zwingt mich ebenfalls zu einer Bremsung. Daraufhin gab ich einmal kurz Lichthupe. Wie gesagt, vor uns keine Autos, keine Kurve, kein Hindernis. Irgendwann ist er dann wieder nach rechts, ich habe ihn überholt und beim Blick rüber hat er mich noch breit angegrinst. So nach dem Motto "Na dir hab ichs jetzt gezeigt".

bl00dyj0ke  11.06.2019, 08:12
@liyah1990

So wie du es schilderst hat er dich genötigt und nicht du ihn.

liyah1990 
Fragesteller
 11.06.2019, 08:14
@bl00dyj0ke

@bl00dyj0ke das sehe ich genauso und überlege, ihn auch anzuzeigen. Normalerweise bin ich nicht so, habe auch einen Exfreund bei der Polizei, den es immer tierisch aufgeregt hat, sobald wegen solcher "Lapalien" Anzeigen rein kamen. Problem sehe ich halt nur darin, dass Fahrer XY einen Beifahrer im Auto hatte (soweit ich das erkennen konnte, als ich hinter ihm war). Da hat man ja als "Einziger" im Auto meist die A-Karte gezogen.

bl00dyj0ke  11.06.2019, 08:17
@liyah1990

Achja der typische Zeuge.. der Beifahrer im Auto des anderen welcher garantiert nicht verwandt oder befreundet ist und auch garantiert nicht die gleiche Aussage bringt wie jemand anderes und die sich garantiert nicht vor der Anzeige abgesprochen haben.

Im Zweifel kannst du da nur auf einen guten Anwalt hoffen.

liyah1990 
Fragesteller
 11.06.2019, 08:22
@bl00dyj0ke

@bl00dyj0ke genau das. Ich werde mal nachhören, was der Anwalt sagt, sobald ich das Schreiben bekommen habe. Die Gegenanzeige wegen Nötigung (und ggf. falscher Verdächtigung?) werde ich vermutlich dann auch noch aufgeben, auch wenn es mich nervt wegen so einem Kasperle-Theater Zeit zu vergeuden. Wenn ich jedes Mal jemanden anzeigen würde, weil er mir zu dicht auffährt die linke Spur blockiert oder oder oder... Hätte ich keine Freizeit mehr.

Hallo,

mündliche Aussagen zählen nicht.

Du bekommst einen Termin bei der Wache, wo du eine Aussagen machen kannst!

Diese wird schriftlich vom Polizisten festgehalten und ist damit erst gültig!

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
liyah1990 
Fragesteller
 11.06.2019, 08:02

Danke, das wollte ich wissen. Ich ärgere mich nämlich total, dass ich das vertauscht habe. War aber auch total nervös. Habe sonst nie etwas mit der Polizei zu tun.

ichnurputzen  11.06.2019, 08:11
@liyah1990

Du musst aber der polizeilichen Vorladung nicht Folge leisten, sprich nicht erscheinen. Auch nicht verpflichtet eine Aussage zu machen. Deine Personalien haben Sie ja.

liyah1990 
Fragesteller
 11.06.2019, 08:14
@ichnurputzen

@ichnurputzen Bringt denn eine Gegenanzeige etwas?

ichnurputzen  11.06.2019, 08:32
@liyah1990

Nur wenn die Anzeige Wahrheitsgemäß wäre. Wenn aber im Gegenauto mehrer Zeugen wären, würde es im Sand verlaufen.

Sirius66  11.06.2019, 08:24

Deswegen muss er doch nicht auf die Wache! Er bekommt seinen Anhörungsbogen, füllt ihn aus und fertig!

ichnurputzen  11.06.2019, 08:33
@Sirius66

Natürlich. Nötigung im Straßenverkehr ist laut § 240 StGB strafbar.

Sirius66  11.06.2019, 11:35
@ichnurputzen

Bisher ist die Rede von Anhörungsbogen. Nicht jede angezeigte Nötigung ist auch eine. Und wegen was man ihn anklagt, entscheidet weder er, noch der Anzeigende und auch nicht der Polizist.