Ich habe bei Kaufland für 11 Euro geklaut. Ist Kauflands Forderung von 100 Euro berechtigt?

5 Antworten

Diese 100 € sind keine Strafe sondern eine sog. "Fangprämie"/Bearbeitungsgebühr; diese wird i. d. R. von den Geschäften als Kostenerstattung erhoben; eine max. Pauschale von  50 - 70 € wird allgemein als die Höchstgrenze angesehen.

Was im Geschäft z. B. auf Plakaten angeschlagen ist, ist für die Rechtswirksamkeit unerheblich - auch wenn darauf steht: "Mit dem Betreten des Geschäfts wird das akzeptiert"...

Allerdings muss die Höhe dieser Fangprämie im Verhältnis zum Warenwert und zum entstandenen Schaden stehen. Der BGH (Bundesgerichtshof) führte 1979 aus, dass in Bagatellfällen die Erhebung einer Fangprämie auch unzulässig sein kann. Das bedeutet aber nicht, dass in Bagatellfällen immer eine Fangprämie unzulässig ist.

Personalkosten dürfen nicht berücksichtigt werden.

Diese Forderung sollte zurückgewiesen werden.

Howei 
Fragesteller
 06.10.2015, 07:43

Danke dir. Aber ich habe einen anderen Thread von dir gefunden wo du Folgendes schreibst: Zitat Anfang Man geht allgemein davon aus, daß die Zahlung mind. 25 € und höchstens 100 € betragen kann.

Der Forderung kann widersprochen werden und es kann dann in einem späteren Prozeß geklärt werden, ob sie angemessen ist. Zitat Ende

Ich kann doch keinen Einspruch schreiben auf grund eines urteils aus 1979. Wird doch nicht ernst genommen. Laut Kaufland wäre es eine Bagatelle wenn es unter 2 Euro wären. Bei mir sind es aber 11 Euro. Geld für einen Prozess hab ich nicht und würde doch den Streitwert weit einholen

DerSchopenhauer  06.10.2015, 19:07
@Howei

Ja - ich habe die 75 € als neuere Info - es gibt aber hier keine genauen Werte - es ist in der Tat ein älteres Urteil - daher müssen die Werte (damals 50 DM) auf heute "hochgerechnet" werden - 100 € dürften allerdings das absolute Maximum sein - ältere Urteile werden schon ernst genommen; es geht ja nicht so sehr um die absolute Höhe al solche sondern darum, daß ein pauschaler Schadenersatz in einem vernünftigen Verhältnis stehen muß - da keine Personalkosten angesetzt werden dürfen, ist das recht schwierig zu beziffern und daher erscheinen solche Forderungen recht hoch - Urteile haben kein Verfallsdatum - daß es kein aktuelleres Urteil gibt, liegt daran, daß viele auf keine gerichtliche Klärung ankommen lassen, und lieber zahlen, was gefordert wird.

Das muß jeder letztendlich für sich selbst entscheiden - es schadet aber nichts, wenn man der Forderung zunächst widerspricht und droht es auf eine Klage ankommen zu lassen und z. B. 50 € anbietet - 100 € zahlen kann man dann immer noch, wenn man sich seitens des Geschädigten nicht auf eine Reduzierung einlassen möchte und man selbst gerichtlich nicht dagegen angehen möchte.

Die 100 € sind keine Strafe sondern schon mit dem Betreten des Ladens erklärst du dich damit einverstanden im Falle eines Diebstahls diese Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Darauf wird auch in jedem Geschäft durch Aushang hingewiesen. 100 € sind also rechtens, vermeiden kannst du das nur, wenn du nicht klaust.

Ich war bei einem Prozess, bei dem ein Anklagepunkt der Ladendiebstahl von Waren in Wert von 49 cent war. Die 100 Euro hätten die auch verlangt, wenn mehr gestohlen hättest, das ist so eine Art Pauschale.

Also du darfst für 3 Monate in diesem Kaufland nicht mehr einkaufen und ja die Strafe bleibt, ob du was für 1€ oder 50€ klaust, die gleiche, also ist dies eine von vorne rein festgelegte Strafe .

Howei 
Fragesteller
 05.10.2015, 18:28

FALSCH! Strafe gibts erst ab 2 Euro!

Irgendwer muss ja den ladendetektiv bezahlen
Und da bist du selbst schuld wenn du 100 Euro zahlen musst