Befreiung der Rundfunkgebühren abgelehnt, Festsetzungsbescheid?

7 Antworten

Leider ist es so, dass die Empfänger von Meister-BAföG durchdie Vorschrift des § 4 Abs. 1 Nr. 5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag keinen Anspruch auf Befreiung erlangen.
Der Grund liegt darin, dass der normale BAföG-Betrag beim Meister-BAföG
um mindestens 52 € aufgestockt wird und damit deutlich über dem
Normal-BAföG (+10%) liegt.

Das ist so schon durch mehrere Gerichte entschieden, sogar durch Obergerichte (OVG Thüringen und Bayer. Verwaltungsgerichtshof).  Insofern hast du leider keine Chance und solltest dir den Widerspruch und die Kosten für das Einschreiben sparen.

Nein, diesen Artikel kannte ich noch nicht. Deckt sich aber mit dem was ich weiß.

Ich wohne mit meiner Freundin zusammen, die ebenfalls Bafög bezieht von daher lese ich aus dem Artikel heraus das auch in diesem Fall eine Befreiung gilt.

@simsoff

scheinbar ist es so das sie da geschlampt haben bei der Regelung und es keine Befreiung für dich gibt (gerade erst nachgelesen). Das deine Freundin Bafög (normale nehme ich an) bezieht ist dann irrelevant, du müsstest zahlen. Es macht keinen Sinn, ist ungerecht und trotz allem würde ich nicht empfehlen wenn du sowiso schon wenig Geld hast aktiv wg. anderer Möglichkeiten gegen den Beitrag vorzugehen. Du wirst wohl zahlen müssen.

@geheim007b

Ganz genau so ist es. Hatte gerade eine sehr nette Dame am Hörer welche mir das zwar geschildert hat aber nicht erklären konnte.

In meinen Augen ist es einfach nur lächerlich. Ob das Aufstiegsförderung oder weiß der Geier wie heißt ist doch total irrelevant. Fakt ist, dass das Meister-Bafög nichts anderes ist als Elternunabhängig und von der Summe jedem anderen Studienkredit gleichwertig. Schade ist es nur das mir diese Infos von dem Beitragsservice "damals" vorenthalten wurde. Natürlich kann man sich selber informieren aber wenn ich bei der Behörde anrufe und Frage und da keine Antwort erhalte dann finde ich das schon ein starkes Stück.

Wie dem auch sei, vielen Dank für die recherche und schöne Feiertage

wie dem auch sei ha die gute Dame dann gesagt es wäre soweit alles gut,
es würde nur noch mein Bafög-Bescheid fehlen. Stand zwar nirgends das
die den brauchen aber gut.

Selbstverständlich muss der Grund, aus dem man beantragt, bfreit zu weren, auch nachgewiesen werden.

Habe den dann auch abgeschickt und per Post die Nachricht bekommen, dass mein Befreiungsntrag abgelehnt wurde. 

Das ist auch richtig, denn die Befreiung ist nur beim ausbildungsorientierten BAFÖG-Bezug möglich, nicht beim Meister-BAFÖG. Der Bescheid ist insofern korrekt, da kein Befreiungstatbestand vorliegt.

Ich habe gerade gelesen das es sich bei der Kopie des Bafög-Bescheids um eine beglaubigte Kopie handeln muss?!

Am telefon wurde mir nur gesagt eine einfache Kopie genügt.

Dann lasse sie dir beglaubigen. Soweit ich weiß machen Einwohnermeldeämter das gratis. (für Schüler, Studenten etc.) Frag sonst danach.

Wenn ich das richtig verstehe, bezieht sich die Befreiungsvorschrift auf die Bezieher von Ausbidungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.

Meister-BAFög wird aber aufgrund des Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegförderung gezahlt.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=19124&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=380136

https://www.gesetze-im-internet.de/afbg/


Ist das nicht völlig irrelevant?! Ich bin nicht Berufstätig, wie das Bafög nun heißt ist doch absolut egal, oder?

@simsoff

Es ist aber nicht irrelevant, aufgrund welcher Rechtsvorschrift die Zahlung erfolgt.

Scheint tatsächlich so zu sein. Wenn ich das richtig verstanden habe ist das ganze eine art Zusatzqualifikation wärendessen man kein Geld verdient. ALG II fällt aber auch weg weil man ja dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung steht. Trotzdem hält die GEZ die Hand auf...   schönes Ding :(. Werden mal wieder die bestraft die es eh schwer haben. In dem Fall wird man aber wohl wirklich zahlen müssen sofern man nicht anderweitig dagegen vorgeht.