Beendigung FSJ .- Kindergeld

4 Antworten

Kindergeld: Hier müsst Ihr unbedingt aktiv werden. Spätestens im auf den Abbruch folgenden Monat müsst Ihr der Familienkasse mitteilen, dass das Kind studieren wird. Anspruch besteht, wenn das Kind ausbildungswillig ist und zum nächstmöglichen Termin mit der Ausbildung anfangen kann und will.

Lies nach in der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG) Stand 2014, als pdf im Internet

A 16 Volljährige Kinder ohne Ausbildungsplatz

"9Die Bewerbung muss für den nächstmöglichen Ausbildungsbeginn erfolgen. 10Kann eine Bewerbung nicht abgegeben werden, z. B. für Studierwillige, weil das Verfahren bei der SfH (vormals ZVS) noch nicht eröffnet ist, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen."

Hey rocky,

genau wie beim Kindergeldanspruch gibt es auch bei der Halbwaisenrente eine max. 4-monatige Überbrückungszeit! Einfach mal bei der Familienkasse wg. dem Kindergeld und bei der DRV (Deutsche Rentenversicherung Bund) wg. der Halbwaisenrente gezielt nachfragen, welche Formulare bzw. Bescheinigungen hierfür erforderlich sind.

Infos wg. der Halbwaisenrente findest du in der deutsche-rentenversicherung.de -> Schnellzugang (ganz unten!) -> Rentenarten & Leistungen -> Renten an Hinterbliebene usw.

wie. z.B.: siehe Bildanhang

Übergangszeit - (Kindergeld, Halbwaisenrente)

Die Übergangsfrist zwischen Beendigung und Neubeginn einer Ausbildung beträgt 4 Monate !

In dieser Zeit würde weiterhin Kindergeld und auch Halbwaisenrente gezahlt.

Beim Kindergeld würde auch ein Nachweis ausreichen,dass der Beginn des Studiums nicht früher möglich war,der Beginn müsste also schon feststehen und Nachweisbar sein,dann würde es zumindest Kindergeld weiter geben,auch über diese 4 Monate hinaus.

Das trifft bei der Halbwaisenrente nicht zu,die wird dann erst wieder ab Beginn es Studiums gezahlt,längstens bis 27.

Würde hier keiner antworte vertrauen. Ruf die familienkasse anonym an, und fragt die am telefon

Alfred06  19.01.2015, 18:11

Ich würde alle Möglichkeiten nutzen. Hier bekommst Du richtige Antworten mit Quellenangaben oder Schrott. Leider kann es Dir bei der entsprechenden Behörde ebenso gehen. Zusätzlich kann man auf den Internetseiten der Arbeitsagentur nachlesen und auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.