Beantenrecht: qualifizierter Dienstunfall

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§ 37 Beamtenversorgungsgesetz - Erhöhtes Unfallruhegehalt

(1) Setzt sich ein Beamter bei Ausübung einer Diensthandlung einer damit verbundenen besonderen Lebensgefahr aus und erleidet er infolge dieser Gefährdung einen Dienstunfall, so sind bei der Bemessung des Unfallruhegehalts 80 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe zugrunde zu legen, wenn er infolge dieses Dienstunfalles dienstunfähig geworden und in den Ruhestand getreten und im Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand infolge des Dienstunfalles in seiner Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 vom Hundert beschränkt ist. Satz 1 gilt mit der Maßgabe, dass sich für Beamte der Laufbahngruppe des einfachen Dienstes die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge mindestens nach der Besoldungsgruppe A 6, für Beamte der Laufbahngruppe des mittleren Dienstes mindestens nach der Besoldungsgruppe A 9, für Beamte der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes mindestens nach der Besoldungsgruppe A 12 und für Beamte der Laufbahngruppe des höheren Dienstes mindestens nach der Besoldungsgruppe A 16 bemessen; die Einteilung in Laufbahngruppen gilt für die Polizeivollzugsbeamten, die sonstigen Beamten des Vollzugsdienstes und die Beamten des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehr entsprechend. (2) Unfallruhegehalt nach Absatz 1 wird auch gewährt, wenn der Beamte 1. in Ausübung des Dienstes durch einen rechtswidrigen Angriff oder 2. außerhalb seines Dienstes durch einen Angriff im Sinne des § 31 Abs. 4 einen Dienstunfall mit den in Absatz 1 genannten Folgen erleidet. (3) Unfallruhegehalt nach Absatz 1 wird auch gewährt, wenn ein Beamter einen Einsatzunfall oder ein diesem gleichstehendes Ereignis im Sinne des § 31a erleidet und er infolge des Einsatzunfalls oder des diesem gleichstehenden Ereignisses dienstunfähig geworden und in den Ruhestand getreten und im Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand infolge des Einsatzunfalls oder des diesem gleichstehenden Ereignisses in seiner Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 vom Hundert beschränkt ist. (4) weggefallen

Anmerkung zum Auszug aus dem Gesetz:

Wichtig ist, dass der anerkannte Dienstunfall sich unter den angegebenen Umständen ereignet hatte (Stichwort: Einsatz unter Lebensgefahr oder Unfall infolge eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs) und die Folge daraus zu einer mindestens 50%igen Erwerbsunfähigkeit führt. Hier ist nicht die Berufsunfähigkeit gemeint! Die im Text zitierten Paragrafen beziehen sich jeweils auf das Beamtenversorgungsgesetz des Bundes (BeamtVG). Inzwischen haben die Länder jeweils eigene Beamtenversorgungsgesetze verabschiedet, die m.E. bezüglich des qualifizierten Dienstunfalls gleichlautend sein dürften. Ich empfehle dennoch, hier noch einmal nachzuschlagen (Google).

Terrorwanze 
Fragesteller
 10.02.2012, 13:57

Wieder mal eine Super geschriebene Antwort. Danke!

In der Meldung beschreibt man den Herrgang des Unfalles und die Auswirkungen wurden in ärztlichen und gutachterlichen Berichten festgehalten. Da hatte ich nichts mit zu tun.

Terrorwanze 
Fragesteller
 17.04.2012, 12:22

Ok, Danke. Warte jetzt nur noch auf die Unterlagen.

Ergänzung "psychische Erkrankung": Natürlich dürfte klar sein, dass die psychische Erkrankung , die als unmittelbar Folge eines dienstlichen Ereignisses nachweisbar ist, als Dienstunfall anzuerkennen wäre. Ich denke da z.B. an das bekannte "Post-shooting-Trauma". Um den Nachweis führen zu können, empfiehlt es sich daher, möglichst unmittelbar zum zeitlichen Auslöseereignis einen Dienstunfall aufnehmen zu lassen - egal, ob zu diesem Zeitpunkt bereits Beschwerden auftreten oder aufgetreten sind. Denkbar ist z.B. auch eine schwere körperliche Auseinandersetzung mit eintretenden Todesängsten, ein gegenwärtiger Angriff mit Waffengewalt ohne eingetretene körperliche Verletzung oder sonstige seelische Belastungen mit besonders drastischen Hintergrund (Leichenfunde, Verstümmelungen etc.). Die Aufnahme des DU kann von der Dienststelle nicht abgelehnt werden. Die Nichtanerkennung des DU findet ihren Ausdruck in einem rechtshilfefähigen Bescheid, gegen den Klage geführt werden kann. Psychische Erkrankungen der genannten Art treten sehr häufig lange nach dem Auslöseereignis auf. Manchmal dauert es Jahre. Die Zusammenhänge können dann ausschließlich von medizinisch geschultem Personal hergestellt werden. Die Dienstunfallversorgung muss in diesen Fällen oft gerichtlich eingeklagt werden. In vielen Fällen ist die Klage erfolgreich, wenn sie im Vorfeld gut vorbereitet wurde und die Dokumentation klar nachvollziehbar ist.

Terrorwanze 
Fragesteller
 03.03.2012, 14:10

Das ist eine sehr gute Info. Dann werde ich mal zusehen, das ich vielleicht noch einen Dienstunfall für das Ereignis anerkannt bekomme auch wenn dieser fast ein Jahr zurück liegt. Ich hoffe das klappt. Vielen Dank nochmal!

Wird ein Feuerwehrmann mit dem Hinweis "Es besteht Lebensgefahr" in ein brennendes Haus geschickt und erleidet er dabei eine Verletzung, handelt es sich um einen qualifizierten Dienstunfall (dies ist ein Beispiel). Dies kann auch auf psychische Belastungen nach Einsätzen übertragen werden, ist aber immer vom Einzelfall abhängig.

Eine psychische Erkrankung wird nicht als "Dienstunfall" angesehen. Setze dich mit dem Personalrat in Verbindung.