Balkonnutzungsrecht in einer WG?

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

Ich darf den Durchgang untersagen 71%
Ich muss den Durchgang gewähren 29%

13 Antworten

Ich darf den Durchgang untersagen

Der Balkon gehört zu Deinem Zimmer. Du hast ihn quasi mitgemietet. Da hat keiner ohne Deine Erlaubnis rauf zu gehen. Wenn sie es ohne Deine Erlaubnis oder gar in Deiner Abwesenheit tun ist das Hausfriedensbruch. Du allein hast das Hausrecht für Dein Zimmer

Ich darf den Durchgang untersagen

Also ich würde nicht in einem Durchgangszimmer wohnen wollen - Ich denke Du hast das Recht den Durchgang zu verweigern. Allerdings würde ich versuchen mit den anderen Mitbewohnern darüber in Ruhe zu Reden, Du solltest aber den anderen entsprechend der halben Fläche des Balkons eine Entschädigung anbieten damit die Größe der persönlich genutzten Wohnfläche ausgeglichen wird. Und gelegentlich kann man ja immer noch bei schönem Wetter auf dem Balkon gemeinsam ein Bier trinken - ist besser als Dauerkrieg in einer WG

Deine Frage ( Abstimmung ) kann ich momentan nicht beantworten. Mir fehlen die Informationen.

Ihr habt - das steht fest - einen gemeinsamen Vertrag.

Dieser kann in einem Vertrag alle Hauptmieter enthalten oder es gibt unterschiedliche Verträge für jeden Hauptmieter.

Letzteres oft üblich, wenn ein Mieter besondere Einrichtungen ( Balkon ) hat.

Mir stellt sich daher die Frage, ob alle Mitmieter Balkonnutzung im Vertrag vereinbart haben.

Wenn ja, dann muss leider der Zugang durch Deine Räume gewährt werden.

Habt ihr jeweils getrennte Verträge und bei den anderen ist kein Balkon enthalten, kannst Du den Zugang verwehren.

martnbonnie 
Fragesteller
 03.08.2010, 11:14

Wir haben nur 1 gemeinsamen Vertrag. Von balkonmitbenutzung steht im vertrag nichts, da es sich um einen Mietvertrag handelt, der nicht direkt auf ne WG zugeschnitten ist. Da steht nur 3 Zimmer, Balkon, Keller. Keine Zuteilung

wunhtx  03.08.2010, 11:18
@martnbonnie

Der Fall dürfte klar sein. Der Balkon ist enthalten. Du musst hier den Durchgang erlauben.

Das kommt doch auf den Vertrag an, den ihr zusammen gemacht habt. Es sei denn ihr habt überhaupt keine Angaben für die WG gemacht. Dann kannst du Ihnen den Durchgang verweigern, mit Hinweis auf die Unversehrtheit deines Besitztums - ausserdem empfehle ich dir die Sache klar zu stellen indem ihr gemeinsam über den Vorfall sprecht. Da anzunehmen ist dass einer der Mitbewohner den "Kratzer" gemacht hat, ist das Hausfriedensbruch(auch in einem WG-Zimmer ist das so)mit Sachbeschädigung! Besser ist natürlich dass ihr euch zumindest formal einigt und vertragt, sonst habt ihr bald nur noch Terror in euerer WG und das bedeutet in der Regel ein AUS! Toi,toi-

Ich darf den Durchgang untersagen

Wenn vertraglich festgelegt ist, dass alle Zugang zum Balkon haben müssen, kannst du es nicht einfach untersagen. Ansonsten musst du es nicht dulden, schließlich ist es deine Privatssphäre. Kannst du nicht einfach dein Zimmer abschließen?