Babysitten+Nebenjob, geht das?

2 Antworten

Wenn du alles offiziel betreibst, ist das kein Problem.

Wenn der Minijob, also die 450€ Stelle von deinem Arbeitgeber offiziel angemeldet wurde, so ist alles korrekt und muss in keiner Steuererklärung angegeben werden, wenn jedoch nicht, begehst du Schwarzarbeit. Dabei wird aber eher dein Arbeitgeber bestraft werden.

Wenn du eigene Rechnungen für die Tätigkeit als Babysitter schreibst, machst du dich sozusagen selbstständig. Dieses Geld muss in einer Steuererklärung jedes Jahr angegeben werden. Solange du nur ansonsten eine 450€ Stelle hast, ist das nicht weiter tragisch, denn Einkommensteuer wirst du auf diese Gewinne wohl eher weniger zahlen, da du wahrscheinlich am Ende des Jahres keinen Gewinn von über 8000€ haben wirst aus der Tätigkeit Babysitter. Du musst aber für das Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, damit die wissen, dass du selbstständig tätig bist. Gibst du das nicht an, so betreibst du Steuerhinterziehung.

Wenn das jedoch nur dein einziger Auftraggeber ist, so kann das Finanzamt dir auch schnell eine Scheinselbstständigkeit unterstellen und das kostest dann richtig Strafe.

Also legal ist das nicht.

Kommt halt drauf an was du für Angaben machen müsstest, wenn du den Vertrag ausfüllst. Wenn du nämlich "Glück" hast, kann man dich mit den Angaben nicht in verbindung bringen und du kannst beides auf illegale weise machen.