Ausländischen Bruder nach Deutschland holen?

3 Antworten

nein, Fam. zusammenführung wird  zu hier lebenden Eltern  genehmigt wenn es sich um Minderjährige handelt ..und beide Eltern hier rechtmäßig  leben 

ansonsten mit Verpflichtungserklärung , Bürgschaft ,Visum 

 ober über die  Blaue Karte für Hochqualifizierte bzw. in andere Mangelberufe, bei Vorlage eines verbindlichen Arbeitsvertrages mit einem vorgeschriebenen Mindesteinkommen .. 

die Mangelberufsliste bekommst Du bei der BfA und im Netz

viel Glück m. l.G. ;)h 

Du meinst für einen Daueraufenthalt?

Das ginge nur nach § 36 AufenthG  zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte. Die Bedingung ist schwer zu erfüllen. M.E. gibt es kaum eine Chance auf eine legale Familienzusammenführung.

Tut mir leid.

Klar geht das :)
Er braucht halt ein Visum, als Grund muss er halt "Familienbesuch" oder sowas in der Art angeben....
Seine Chancen auf Asyl, falls ihr das erreichen wollt, stehen zur Zeit eher schlecht als recht.