keine Übernahme nach Ausbildung, was tun?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Diese 3 Monate gelten für dich als Azubi nicht, außerdem kann man diese in der Regel ja nur bei einem befristeten Arbeitsvertrag einhalten, weil man da das Ende der Beschäftigung schon kennt, würde man sich dann nicht vorher 3 Monate erst einmal Arbeit suchend melden, dann würde man in der Regel eine Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitslosmeldung von 1 Woche bekommen.

Bei dir geht es auch nicht danach was auf deinem Azubi Vertrag steht, sondern wann du erfährst das du deine Ausbildung bestanden hast, dann ist deine Ausbildung unabhängig vom Datum auf deinen Vertrag beendet.

Du kannst da also auch am Freitag oder am Monat hin bzw.rufst einfach die kostenlose Hotline unter 0800 4555500 an, da solltest du Mo - Fr von 8.00 - 18.00 jemanden erreichen.

Da sagst du das du dich Arbeit suchend melden möchtest, schreib dir Datum, Uhrzeit und Name des Gesprächspartners auf und solltest du bis zum 1 Tag deiner Arbeitslosigkeit keinen neuen Job gefunden haben, dann gehst du an diesem Tag persönlich zur Agentur für Arbeit und meldest dich arbeitslos.

Dafür reicht erst einmal ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und nimm deinen Azubi Vertrag und ein evtl.schon vorhanden Nachweis über deinen Abschluss mit, da bekommst du dann erst mal deinen Antrag und die benötigten Anlagen zum ausfüllen und in der Regel einen Termin zur Abgabe.

Danke dir für deinen Stern !

Ja, das stimmt.

Eigentlich heißt es auch, dass man sich unverzüglich melden soll, sobald man von der Kündigung erfährt.

Ich habe es ja erst heute nachmittag erfahren..

@Prinzessin2910

Als Arbeitnehmer hast du häufig eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Das heißt, du bekommst eine schriftliche Kündigung, dann meldest du dich damit beim Jobcenter. Am Ende einer Ausbildung wird man aber nicht gekündigt.

@Prinzessin2910

Aus dem schon unten angegebenen Link der Arbeitsagentur:

"Wenn Sie erst später erfahren, dass Sie arbeitslos werden, melden Sie sich bitte innerhalb von 3 Tagen arbeitsuchend."

Wenn du eine Ausbildung machst, dann ist mit dem Tag deiner letzten Prüfung das Ausbildungsverhältnis automatisch beendet. Auch dann, wenn zwischen Ausbildungsbeginn und letzter Prüfung noch keine 3 Jahre vergangen sind. Das bedeutet, du wirst nicht gekündigt. Bestehe aber auf einem Arbeitszeugnis.

Das heißt aber auch, dass du dich so früh wie möglich um eine neue Arbeitsstelle bemühen solltest. Also auf zum Jobcenter. Dann hat sich die Frage von selbst erledigt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
  1. eine Ausbildung endet NICHT mit einer Kündigung. Sie endet mit bestehen der Abschlussprüfung.
  2. ja, man soll sich drei Monate vor dem Ende der Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit melden, bzw sobald man die Kündigung bekommen hat. Eine Kündigung müsste im übrigen schriftlich erfolgen, alles andere wäre unwirksam.

Und hier ist der Knackpunkt: solange du nicht die Bestätigung hast das du bestanden hast, ist deine Ausbildung noch nicht beendet. Du kannst also drei Monate vorher noch gar nicht sagen das deine Ausbildung dann definitiv abgeschlossen ist. Ich vermute mal das du den letzten Ürüfungstag, bzw den Tag der Bekanntgabe noch keine drei Monate vorher weißt. Deswegen könntest du dich also noch gar nicht definitiv Arbeitssuchende melden.

Am besten du gehst einfach mal zum Arbeitsamt und fragst da nach. Die können dir am besten deine Fragen beantworten.

Ja das stimmt, wenn du weißt das du nicht übernommen wirst musst du dich 3 Monate vorher arbeitslos melden ...... du solltest natürlich gleichzeitig auch mit der Jobsuche beginnen, damit du gar nicht erst arbeitslos wirst. .....

Die Jobsuche habe ich natürlich auch vor!..... Aber eine Absicherung ist immer wichtig, zumal man öfter hört, dass Azubis ohne Berufserfahrung nicht gewünscht sind.....

@Prinzessin2910

Nun ja , was man alles so hört ..... fange doch erstmal an zu suchen , dann kannst du beurteilen ob es schwierig ist oder nicht ..... Nur mal interessenhalber, um welchen Beruf geht es denn ?

@XC600

Man sollte nicht alle Menschen unter einen Hut stecken!...... Wie bereits in den Kommentaren geschrieben, habe ich erst HEUTE erfahren, dass ich nicht übernommen werde.....

@Prinzessin2910

Ich stecke niemanden unter irgendeinen Hut ....... du weißt jetzt das du nicht übernommen wirst also musst du dich umgehend arbeitslos melden .... Wie leicht oder schwer es dann wird eine passende Arbeit zu finden wirst du sehen. ...... Meine Tochter wurde auch nicht übernommen und hat sofort was neues gefunden, konnte sich sogar von mehreren Stellen eine aussuchen. ......

Aber nicht als Azubi. Das greift nur bei Arbeitnehmern.

@ArniD

Was meinst du mit nicht als Azubi ? Natürlich muss ein Azubi sich umgehend auf dem Arbeitsamt anmelden wenn er weiß das er nach der Ausbildung nicht übernommen wird .....