Arbeitsbescheinigung für den Arbeitslosenantrag

9 Antworten

Arbeitslosengeld bekommst du ab der Antragstellung. Ob zu dieser Zeit bereits alle Unterlagen komplett sind, ist unerheblich. Das kann nachgereicht werden.

badewasser  30.01.2009, 11:52

stimmt nicht

wim50  30.01.2009, 12:11
@badewasser

>> Arbeitslosengeld wird erst ab dem Tag der Antragstellung bei der Arbeitsagentur gezahlt

http://www.sozialhilfe24.de/arbeitslosengeld-alg-i-1/antrag.html

Hast du andere Belege?

Ludmilla81 
Beitragsersteller
 30.01.2009, 11:52

Ne es können keine Summen berechnet werden, wenn nicht klar ist, was verdient wurde

Meiner Meinung nach ist der Weg folgender:

1 .Arbeitsbescheinigung an den Arbeitgeber per Einschreiben mit persönlicher Übergabe senden. Dann erhält an eine schriftlchen beleg wann und wer den Brief entgegengenommen hat. ( Falls nicht, sich selber das Datum merken wann der Brief zum früheren Arbeitgeber ging

  1. Gleichzeitig alle früheren Lohnabrechnungen sammeln, kopieren.

Nach ca 2 Wochen Antwortbeleg von der Post, oder schriftliche Erklärung schreiben, in Kopie mit Kopien von den Lohnabrechnungen beim zuständigen Sachbearbeiter beim Arbeitsamt abgeben und um Amtshilfe bitten!

  1. In dem Fall ruft das zuständige Arbeitsamt beim früeren Arbeitgeber an, oder schreibt ihn an. Dann geht es auf einmal ganz schnell und alles ist da!

( Falls der zuständige Sachbarbeiter dieses Hilfeersuchen der Amtshilfe nicht nach kommt, gib es von diesem mit Sicherheit einen Vorgesetzten und in jeder Stadt in de Regel ein Arbeitslosen -Zentrum mit Sozialarbeiter. Von einer Bekannten fehlte angeblch seid 3 Monaten die Akte, ein Besuch beim Arbeitslosenzentrum und die Akte war 2 Tage später da! Nur Mut!

Den ehemaligen AG anschreiben und ihn darauf aufmerksam machen,das er deinen finanziellen Verlust zu tragen hat,wenn wegen der von ihm zu verantworteten Verzögerung der Abgabe keine Leistungen vom AA gezahlt werden.

Anrufen und nachfragen. Vielleicht ist dort ja auch Kurzarbeit. Da können so Sachen schon mal liegen bleiben!

Der arbeitgeber ist rechtlich dazuplichtet das schnellstmöglich zu erledigen. Das einzige was du machen kannst hin gehen und ihn darauf hinweisen. Oder verklagen :-) Wenn du es deinem Betreuer bei AA sagst kann er auch nochmal anrufen