Arbeitgeber als FSJ'ler vor Gericht ziehen, wer bezahlt?

6 Antworten

Wenn es um eine arbeitsrechtliche Streitigkeit geht, für die ein Arbeitsgericht zuständig ist, zahlst du deinen Anwalt in der 1. Instanz immer selber.

Falls es um eine zivilrechtliche oder verwaltungsrechtliche Stretigkeit geht, ist das Amts- oder Verwaltungsgericht zuständig. Das kommt darauf an worum es geht.

Hier zahlt die im Prozess unterlegene Partei die Anwaltskosten.

Für alle Verfahren kannst du aber beim jeweils zuständigen Gericht Prozesskostenbeuihilfe beantragen. Das Gericht prüft dann, ob das Verfahren hinreichend Aussicht auf Erfolg hat, bevor es die PKH gewährt.

PS. Ob du tatsächlich im Recht bist, weißt du erst, wenn du den Gerichtssaal verlässt.

Geh zur öffentlichen Rechtsauskunft, das kostet nur ein paar Euro.

Was willst du vor Gericht? Schadensersatz? Welcher Schaden ist entstanden? Oder hat man dich gekündigt? Kündigungsschutz Klage kostet nichts.

Hat der Betrieb keinen Betriebsrat?

prinz0 
Fragesteller
 09.01.2020, 09:27

Doch aber macht nicht den Anschein als wenn es die brennend interessiert. Aber hab denen bescheid gegeben.

musso  09.01.2020, 09:36
@prinz0

Bescheid gegeben? Wie meinst du das? Wie wird es denn sonst gehandhabt? Gibt es eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag zur Arbeitszeit?

Du kannst versuchen beim Gericht einen Schein zur Prozesskoste nhilfe zu bekommen. Mußt aber dein Einkommen offenlegen. So ein Schein kostet zw. 10 und 20 Euro und mit dem kannst du dann zum Anwalt. Ob du es dann als Darlehen bekommst und mit niedrigen Raten bezahlen kannst weiß ich nicht.

So kannst du aber wenigstens mit einem Anwalt reden, ob eine Klage überhaupt Sinn macht.

Schau mal im Netz ob es in der Nähe bei dir kostenlose Rechtsberatung gibt.

Rede mit deinen Eltern ob die eine Rechtschutzversicherung haben.

Vielleicht könnt ihr dann ein Gespräch beim Anwalt als Erstberatung über die Versicherung laufen lassen.

Dann weißt du jedenfalls ones sich lohnendes weiter dran zu bleiben oder ob du da einfach durch musst.

Wer eine Klage erhebt, zahlt auch erst einmal selber.

wenn der Beklagte dann verurteilt wird, muss er diese Kosten übernehmen.

Da du hier den Fall nicht schilderst, bleibt dir leider nur das Risiko seber überlassen.

prinz0 
Fragesteller
 09.01.2020, 09:08

Es geht um Dienstplan Änderung von heute auf morgen. Ich habe nicht zugestimmt und er ist der Meinung ich habe zu tun was er sagt. Er muss mich aber generell 4 Tage vorher informieren, hat er nicht. Teilzeit und Befristungs gesetzt Paragraf 12 Absatz 3

Lottusblume  09.01.2020, 09:16
@prinz0

Ein Dienstplan darf nicht geändert werden ohne deine Zustimmung. Rein rechtlich würde ich so kommen wie der Dienstplan davor war. Vor Gericht ziehen würde ich erst wenn man mich kündigt deswegen. Innerhalb 3w eine Kündigungsschutzklage machen und dafür brauchst du keinen Anwalt. War bei mir genau so. Hab ich mit meinem Ausbildungsbetrieb so gemacht. Wollten mich vor den Prüfungen kündigen, weil ich 2x krank gemacht habe und 3w Blockunterricht hatte. Die 3w Schule hat er mir vom Lohn abgezogen. Manche AG sind satanische Drecksbestien!

prinz0 
Fragesteller
 09.01.2020, 09:25
@Lottusblume

Bin auch nach aktuellen plan erschienen, mit Betriebsrat, wurde nachhause geschickt jetzt. Bin aber noch probezeit und nicht bei der Dienststelle beschäftigt sondern beim Träger. Der Träger will mich nicht kündigen aber die Einsatzstelle könnte mich unter Umständen "zurück geben" weiß nicht wie das da geregelt ist

musso  09.01.2020, 09:40
@prinz0

Dann mach dich schlau, wie das geregelt ist.

Du willst also gerichtlich gegen eine Firma vorgehen, die nicht einmal dein Arbeitgeber ist.

Lottusblume  09.01.2020, 10:02
@prinz0

Mach weiter so. Du bist nicht der erste bei dem die das so versuchen. Diensplanänderung ohne Einverständnis kann sehr teuer werden. Wichtig ist das du beim Dienstplan wegen Datenschutz die anderen MA Namen unkenntlich machst. Ich hoffe du hast den Dienstplan fotografiert. Wenn noch andere MA mit machen würden. Würde diese Stelle nie wieder diesen scheiß versuchen!

prinz0 
Fragesteller
 09.01.2020, 10:48
@Lottusblume

Ich habe schon längst ein Foto gemacht für den Fall das er das ändert und alle anderen Namen und Schichten übermalt, außer meine wo immer noch die Frühschicht eingetragen ist. Ich habe für die Änderung auch nie etwas schriftlich bekommen, die können nichts beweisen halten aber daran fest das sie das Sagen über mich haben. Morgen geschpräch mit vorgesetztem und der Träger ist mit dabei, für zusätzlichen druck. Der Träger ist auch auf meiner Seite, sowie das Gesetz!

prinz0 
Fragesteller
 09.01.2020, 10:49
@musso

Es ist ein Krankenhaus. Aber ja.

Deepdiver  09.01.2020, 10:51
@prinz0

Generell gilt: Einen einmal aufgestellten Dienstplan darf der Chef nicht ohne konkrete Notlage umwerfen, denn der Arbeitgeber muss auf das Privatleben der Angestellten Rücksicht nehmen. Das bedeutet: Ohne ein unvorhersehbares Ereignis und eine angemessene Ankündigungsfrist müssen diese keine Umstellungen hinnehmen. Laut eines aktuellen Urteils des Arbeitsgerichts Berlin sind dies in der Regel 4 Tage (Az. 28Ca 10243/12).

musso  09.01.2020, 12:49
@Deepdiver

da der Betrieb ein Krankenhaus ist, wird es ihm nicht schwer fallen, stets und ständig unvorhergesehene Situationen glaubhaft zu machen.

prinz0 
Fragesteller
 09.01.2020, 13:39
@musso

Es ist keine Pflege, es geht nur um Patiententransport. Außerdem sind FSJler laut gesetzt nur eine Zusätzliche Hilfe, keinesfalls Ersatz fester Arbeitskräfte. Der Betrieb muss ohne Einsatz von Freiwilligen reibungslos laufen.

Familiengerd  09.01.2020, 18:13
Wer eine Klage erhebt, zahlt auch erst einmal selber.

Nein!

Das ist im Arbeitsgerichtsverfahren (zumindest in der 1. Instanz) nicht so; hier muss der Kläger vorab keine Zahlung leisten.

wenn der Beklagte dann verurteilt wird, muss er diese Kosten übernehmen.

Die unterlegene Partei trägt in der 1. Instanz nur die Gerichtskosten, alle anderen Kosten trägt jede Partei selbst; die Gerichtskosten können aber nach Beschluss des Gerichtes der obsiegenden Partei auferlegt werden, wenn die unterlegene Partei zur Zahlung nicht in der Lage ist.