Aufhebungsvertrag unterschreiben, ja oder nein?
Hallo zusammen,
ich bin seit fast 2 Jahren bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Nach einem Jahr endete mein erster Einsatz, danach kam ich übergangslos in eine weitere Stelle. Diese stellte sich als Hölle heraus, und ich hatte Glück dass diese beendet wurde und ich ab nächster Woche eine neue Stelle bekommen kann. Diese Woche bin ich noch krank geschrieben, ab kommendem Montag soll ich die neue Stelle antreten.
Jetzt ist es so, dass ich heute vormittag eine völlig anderen Firma eine Zusage erteilt habe, da ich mich natürlich anderweitig umgeschaut habe und aus der Zeitarbeit raus wollte. Zudem habe ich nur noch 2km Fahrtweg, also perfekt. Die neue Stelle beginnt am 02.01.2013. Daher habe ich heute meine Zeitarbeitsfirma angerufen und sie über meine Kündigung zum 31.12.2012 informiert.
Diese war wenig begeistert und meinte, dass nach Abzug aller Urlaubstage mein letzter Arbeitstag der 12.12.2012 wäre. Sollte die Stelle am Montag nun wegen der verbleibenden 2 1/2 Wochen mich nicht mehr wollen, liefe es auf einen Aufhebungsvertrag hinaus.
Die Frage ist: Muss ich diesen unterschreiben? Soweit ich weiß habe ich (bereits schriftlich verfasst) eine ordentliche Kündigung bei meinem Arbeitgeber eingereicht. Ob dieser mich für die verbleibende Zeit vermitteln kann oder nicht ist doch für mich irrelevant, oder?
6 Antworten
Das hast Du richtig erkannt. Du kündigst ordentlich zum 31.12.2012.
Die Zeitarbeitsfirma kann Dich bis dahin entweder beschäftigen, oder auch nicht. Das ist nicht Dein Problem. Einen Aufhebungsvertrag musst Du nicht unterschreiben. Das wäre sowieso das dümmste was Du tun könntest.
Für einen Arbeitnehmer hat ein Aufhebungsvertrag nur dann einen Vorteil, wenn er eine andere Stelle hat und diese vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist antreten möchte. Der Aufhebungsvertrag den die Zeitarbeitsfirma Dir "auf's Auge drücken" möchte, dient nur dazu Deinen Dir zustehenden Lohn zu sparen.
Hat die Zeitarbeitsfirma keine Arbeit bis zum Ende der Kündigungsfrist für Dich und Dein Urlaub und Überstunden reichen nicht um die Zeit zu überbrücken, befindet sie sich nämlich in Annahmeverzug. Vorausgesetzt Du bietest Deine Arbeitskraft an, die Firma gibt Dir aber keine Arbeit muss sie Dir nach § 615 BGB (Annahmeverzug und Betriebsrisiko) Deine Stunden so bezahlen als hättest Du gearbeitet. Das möchte sie natürlich vermeiden und bietet Dir deswegen einen Aufhebungsvertrag an. Damit hätte sie keine Zahlungsverpflichtung mehr.
Lehn diesen Aufhebungsvertrag auf jeden Fall ab und bleib bei der ordentlichen (fristgerechten) Kündigung. Keiner kann Dich zwingen.
Es sei denn sie bieten eine Abfindung, die den Lohn der Überbrückungszeit um mehr als 50% übersteigt.
Danke für's Sternchen.
Ich habe ja normal gekündigt, da wurde mir telefonisch gesagt dass ich nicht genügend Urlaub und Überstunden habe, um die Zeit bis zum Kündigungsende zu überbrücken. Daher wollen sie dass ich nen Aufhebungsvertrag unterschreibe.
Das ist noch nicht verpflichtend für mich, oder? Ich denke dass selbst wenn ich nicht genug Überstunden habe, dass sie mich dann entweder anderweitig beschäftigen müssen als Arbeitgeber oder mich freistellen.
richtig
Du hast zum Jahresende gekündigt und arbeitest bis zum Urlaub. Wozu dann einen Aufhebungsvertrag? Du würdest für die entstehende Lücke kein Geld bekommen.
Moin,
genau deshalb will die Leihbude dich veräppeln.
Es gilt § 11 Abs 4 AÜG. i.V.m. § 615 BGB.
Das is unmissverständlich und auch nicht durch andere Pseudovereinbarungen auszuhebeln.
Gaanz wichtig ist, wenn dich der Verleiher nicht bis zuletzt einsetzen kann, o. will, dass du deine Arbeitskraft NACHWEISBAR anbietest.
Aus eigener leidvoller erfahrung kann ich sagen, dass ein Telefonat dazu NICHT ausreicht.
Im Bestreitensfall heißt das dann vor Gericht:
Ein Einzelverbindungsnachweis bestätigt nur, dass eine Verbindung von dem einen zum anderen Anschluß bestand, sonst nichts. Der EVN beweist nicht den Inhalt eines telefonates.
Auch wenns spitzfindig, pedantisch u. kleinkariert sein mag, das ist bei Leihbuden notwendig.
Nachweisbar geht z.B. per SMS UND per mail mit Lesebestätigung UNd per Fax.
Rechtsgültige Faxe kann man, wenn man kein Faxgerät hat, mit "EPOST" versenden.
Anmelden, mit Postident identifizieren und dann geht das. - dauert insgesamt 2 - 3 Tage.
Bedienung is wie n E-Mail Postfach.
Grundsätzlich gilt das was stelari auch geschrieben hat.
DU hast fristgerecht gekündigt. - was gibts da noch aufzuheben.
Wichtig ist, dass Du für die Leihbude noch verfügbar bist. - und das nachweislich dadurch dass Du deine Arbeitskraft wie o.a. anbietest.
Du kannst nicht gezwungen werden eher zu gehen.
OT: Gerade wollte ich dir für den Hinweis
Rechtsgültige Faxe kann man, wenn man kein Faxgerät hat, mit "EPOST" versenden.
danken. Aber bereits die erste ergoogelte Seite belehrt mich eines besseren:
http://rz.koepke.net/2010/07/15/e-post-ist-laut-kleingedrucktem-unbenutzbar/
Ansonsten danke für die Ergänzung meiner Antwort.
Auf keinen Fall solltest du einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Wie schon erwähnt, bekommst du dann für die Zeit vom 13. - 31.12.12 keinerlei Bezüge und bist auch nicht versichert! Du hast deinen Vertrag ordungsgemäß gekündigt und somit brauchst du nichts mehr zu beachten! Allerdings würde ich mir an deiner Stelle den Kündigungseingang von deiner Zeitarbeitsfirma schriftlich bestätigen lassen, sofern du die Kündigung nicht per Einschreiben geschickt hast. Es wird wohl so sein, dass die ZAF keinen Auftrag für dich hat und sich auch um die Lohnfortzahlung der Feiertage im Dezember drücken will.... Alles Gute für deinen neuen Job!!!
Keine Sorge, da habe ich bereits aus der Vergangenheit gelernt und die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein verschickt. Danke!
Ein Aufhebungsvertrag würde dich sofort frei setzen mit der negativen Konsequenz beim Amt - auf keinen Fall unterschreiben, du hast gekündigt und damit Basta...
Wenn nun aber für die Zeit bis zum Urlaub keine Arbeit für mich da ist, kann ich dann gezwungen werden eher zu gehen? Oder greift trotzdem die Kündigungsfrist? Gelte ich dann als freigestellt oder als "auf Abruf"?