Anspruch auf Kfz-Hilfe? Deutsche Rentenversicherung LTA?

3 Antworten

Das kommt auf den Arbeitsweg an. Ich meine zu erinnern, dass ein Arbeitsweg bis 50 Km bzw. 2 Std. Fahrtzeit (pro Weg) mit Öffentlichen Verkehrsmitteln als zumutbar gilt.

Wenn Dein Arbeitsweg nicht länger ist und dein körperlicher Zustand es zuläßt, dann kann ein Antrag auf KFZ abgelehnt werden.

Beispielsweise heißt es:

Empfänger von Grundsicherungsleistungen müssen einem Gerichtsentscheid zufolge Fahrradfahrten als Teil des Weges zur Arbeit hinnehmen, wenn die Strecke weniger als zehn Kilometer lang ist. In einem Fall aus Bremen hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, dass einem 28-Jährigen die Strecke zu einem Bahnhof per Fahrrad zuzumuten sei. Er könne den Rest seiner Wegstrecke mit dem Zug zurücklegen, teilte das Gericht am Montag in Celle mit. Der Mann hatte argumentiert, er sei auf ein Auto angewiesen und benötige Geld, um ein Fahrzeug zu finanzieren (AZ: L 15 AS 200/19 B ER).
https://taz.de/Urteil-zum-Arbeitsweg-mit-Hartz-IV/!5631502/

HAllo,

wenn eine Fahrzeughilfe angezeigt ist, um den Arbeitsplatz täglich zu erreichen, weil kein ÖPNV leidensgerecht in die Nähe kommt (der Versicherte ist in der Beweis- und Begründungspflicht), dann sollte dem Antrag nichts im Weg stehen. Der Zuschuß ist begrenzt und muß nicht in voller Höhe zugesteuert werden, auch die Größe des Autos spielt dabei eine Rolle. Es gab Ablehnungen wo eine Rückfahrkamera und Totenwinkelanzeige im Seitenspiegel nicht als notwendig erachtet wurde, der Widerspruch das der Versicherte gebrochene Halswirbel hatte und somit d en Schulterblick hinbekommt führte dann zur Bewilligung.

Beste Grüße

Dickie59

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Soweit ich weiß bekommt man nur ein Auto bewilligt, wenn die Umstände es erfordern. Also wenn du keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kannst (wegen z.B. Rollstuhl).