Anrechnung der Betriebszugehörigkeit?(nach 4 Wochen Pause)?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich erst einmal wär's natürlich begrüßenswert, wenn der Arbeitgeber schriftlich bestätigt, dass die Betriebszugehörigkeit anerkannt wird. Das exakte Wording hängt von dem Arbeitsverhältnis ab.

Das Bundesarbeitsgericht hat vor einer Grundlagenentscheidung aus 2013 den Standpunkt vertreten, dass ab einer Unterbrechung von mehr als 6 Wochen keine Zusammenrechnung mehr stattfindet. Die genaue Fundstelle habe ich gerade nicht im Kopf. In 2013 hat das Bundesarbeitsgericht festgehalten, dass selbst längere Unterbrechungen noch zu einer Zusammenrechnung führen können.

Dabei sind die berühmten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Auf den 1. Blick dürfte bei einer zeitlichen Differenz von 4 Wochen sowohl nach Alter, aber auch neuer Rechtsprechung, eine Zusammenrechnung stattfinden, ohne dass dies schriftlich bestätigt werden muss.

Dennoch würde ich auf Nummer sicher gehen und mir eine schriftliche Bestätigung holen

Vielen Dank für diese Antwort!

 Wo finde ich dieses Urteil dazu oder die neue Rechtsprechung?

Möglich bestimmt. Hängt aber vom Arbeitgeber ab. Frage doch den.

Nimmt denn der AG den Deserteur wieder auf ?