Anderung von 5 auf 6 Tage Woche und Urlaub?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die alte Arbeitszeit, bzw der Urlaubsanspruch steht in Deinem Arbeitsvertrag. Dieser muss auch neu abgeändert werden. Wenn ursprünglich 30 Urlaubstage bei einer 5 Tage Woche im Vertrag vereinbart wurden, sprich 6 Wochen, hast Du weiterhin auf 6 Wochen Anspruch. Entweder Dein AG behält bei Dir die 5 Tage Woche bei, oder er erhöht entsprechend den Urlaub auf 36 Tage, somit sind es wieder 6 Wochen. Leider haben manche AG da eine andere Auffassung, manche versuchen den Arbeitnehmer auch mit einer kleinen Gehaltserhöhung zu ködern, einen neuen Vertrag mit weniger Urlaubsanspruch zu unterschreiben. Genau nachrechnen und nicht gleich unterschreiben. Notfalls einen Anwalt, Arbeitsgericht befragen. Da ich nicht weiss, was Du arbeitest, könnte Dir auch die Innung weiterhelfen. Evtl kann da auch die Rechtsberatung vom Arbeitsamt weiterhelfen. Ja nicht mit dem Spruch "alle anderen haben unterschrieben", unter Druck setzen lassen und erst mal den Arbeitsvertrag genau durchlesen. Viel Glück

Ich glaube in der Urlaubsberechnung deines Arbeitgeber stimmt etwas nicht. Beispiel: Bei einer 6-Tage-Woche gibt es 24 Werktage = 4 Wochen (4x6 Tage) Urlaub. Bei einer 5-Tage-Woche = 4 Wochen (4x5 Tage) Urlaub. Die Tägliche Arbeitszeit spielt für die Anzahl der Urlaubstage keine Rolle. Wenn Du beispielsweise 4 Std. pro Tag arbeitest, hast Du denselben Urlaubsanspruch wie eine Vollzeitbeschäftigter. Ein Urlaubstag ist in diesem Fall auch nur 4 Stunden "wert"). Du kannst nicht gezwungen werden, wenn Du nur an 4 Tagen arbeitest für 5 Tage Urlaub zu beantragen. Dur arbeitest 4 Tage und nur für 4 Tage stellst Du Deinen Urlaub, nicht für 5 oder 6 Tage. Er sollte sich mal das Bundesurlaubsgesetz durchlesen. Wenn er es doch macht, handelt er gesetzwidrig und das ist strafbar. Er kann von sich aus mehr Urlaub anbieten aber nicht unterhalb des Gesetzes handeln. Du solltest Dich dagegen wehren und wenn es mit Hilfe der Gewerkschaft ist.

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage und bei einer 6-Tage-Woche 24 Tage. Ich denke, so ähnlich wird es auch bei der Umstellung von einer 5- auf eine 6-Tage-Woche sein, wenn zuvor mehr Urlaub gewährt wurde. Das Einfachste für dich ist, wenn du zunächst wie bisher 5 Tage für eine Urlaubswoche beantragst. Am 6. Tag arbeitest du ja sowieso nicht.

Wenn arbeitsvertraglich vereinbart wurde dass der Samstag kein Arbeitstag ist, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nicht ohne Ihre Zustimmung ändern. Der Arbeitgeber muss sich Ihr Einverständnis zur Vertragsänderung einholen. So weit die rechtliche Position, manch ein Arbeitgeber ignoriert diese jedoch.

Für den Fall muss der Arbeitnehmer, um seinen Anspruch durchzusetzen zunächst der Vertragsänderung schriftlich widersprechen und wenn sich der Arbeitgeber weiter weigert seinen Anspruch vor dem zuständigen Arbeitsgericht einklagen.

Nun zum Thema Urlaub:

Nur die Tage an denen Sie regelmäßig arbeiten, müssen Sie mit Urlaub abdecken. Wenn Sie also 4 Tage in der Woche arbeiten, müssen Sie auch nur 4 Tage Urlaub beantragen, die anderen Tage haben Sie eh frei.

Nun kenne ich Ihre Vereinbarung nicht, aber wenn Ihnen beispielsweise für eine 4-Tage Woche der Mindesturlaub von 16 Urlaubstagen zur Verfügung steht, sind dies für eine 5-Tage Woche 20 Urlaubstage und dementsprechend für eine 6-Tage Woche 24 Urlaubstage. In Summe ist dies ein Urlaubsanspruch von 4 Wochen im Jahr.

Wenn Sie allerdings weiterhin an nur 4 Tagen in der Woche arbeiten ändert sich gar nichts, Sie müssen weiterhin nur 4 Tage Urlaub opfern, um eine Woche frei zu haben. Dann hätte die Vertragsänderung lediglich zur Folge, dass Sie künftig einen Ihrer 4 Arbeitstage auch an einem Samstag haben können.

Peter Kleinsorge

Danke für die Antwort aber die bringt mich leider nicht wirklich weiter. Also ich habe 30 Tage Urlaub im Jahr, bisher eine 5 Tagewoche (mögliche Arbeitszeit), aber nur 4 Tage wurde ich eingeplant.

Also da ist erstmal alles in ordnung da die 30 Tage ja auf eine 5 Tagewoche berechnet sind.

Nur wie verhalt es sich wenn es nun eine 6 Tage Woche in dem Betrieb gibt? Mußte der Urlaub angehoben werden?